34-Jähriger in Brandstiftung-Prozess freigesprochen
Ein 34-Jähriger ist am Montag im Prozess wegen Brandstiftung in einem Mehrparteienhaus in Jägersfreude aufgrund von Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Er wird aber weiterhin in der Psychiatrie untergebracht.
Im Erdgeschoss eines zweistöckigen Reihenhauses am Haldenweg in Saarbrücken-Jägersfreude war in der Nacht vom 3. auf den 4. Februar dieses Jahres ein Feuer ausgebrochen. Dabei war niemand verletzt worden. Zwei Hausbewohner konnten sich aber nur über das Dach aus ihren völlig verrauchten Wohnungen retten. Der Sachschaden belief sich laut Anklage auf ca. 200.000 Euro. Nach dem Brand nahm die Polizei einen 34-jährigen Hausbewohner wegen des Verdachts auf Brandstiftung fest.
Angeklagter psychisch krank
Gegen ihn hat am Montag vor dem Landgericht Saarbrücken der Prozess begonnen. Ebenso am Montag wurde ein Urteil gefällt. Der Angeklagte wurde freigesprochen, da er als schuldunfähig gilt. Eine Gutachterin bescheinigte ihm eine paranoide Schizophrenie. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer psychiatrischer Einrichtung an.
Zuvor hatte der Verteidiger des 34-Jährigen erklärte, sein Mandant habe das Feuer mit hochbrennbarem Aceton gelegt und danach die Wohnung verlassen.
Warum er dies getan habe, könne er nicht sagen. Er habe Stimmen gehört, die ihm gesagt hätten, die Wohnung in Brand zu setzen. Der 34-Jährige leidet seit Jahren unter einer psychischen Krankheit, war in psychiatrischer Behandlung und bekam Psychopharmaka.
In Merziger Forensik untergebracht
In ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Bauarbeiter zwar versuchten Mord vorgeworfen, sprach aber selbst von verminderter Schuldfähigkeit aufgrund einer Schizophrenie. Es sei zu erwarten, dass der 34-Jährige weitere derartige Taten begehe. Aktuell ist er bereits in der Merziger Forensik untergebracht.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 02.06.2025 berichtet.