Ein Wohngebiet, Wohnhäuser (Foto: picture alliance/dpa | Silas Stein)

Das Wichtigste zur neuen Grundsteuer

Christian Leistenschneider, Diana Kühner-Mert   07.07.2022 | 12:56 Uhr

Die Grundsteuer in Deutschland wird neu berechnet. Bis Ende Januar müssen deshalb auch saarländische Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Worum es dabei geht und was zu beachten ist.

Es ist eines der größten Steuerprojekte der Nachkriegsgeschichte: Im Zuge der Grundsteuerreform müssen im Saarland rund 580.000 Grundstücke neu bewertet werden. Die Eigentümer sind verpflichtet, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Januar 2023 eine Vielzahl von Daten in einer Steuererklärung zur Verfügung zu stellen.



Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang erhobene Grundsteuer, eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen, für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Sie basiert in den alten Bundesländern auf Werten von 1964 und ist damit veraltet. Denn seither haben sich die Werte von Immobilien unterschiedlich entwickelt. Ab 2025 gelten deshalb neue Steuersätze, die auf Grundlage einer Steuererklärung berechnet werden müssen. 


Wer muss die Erklärung abgeben?

Betroffen sind alle Eigentümer von Grundbesitz zum Stichtag 01.01.2022. Dazu zählen unbebaute und bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Insgesamt geht es im Saarland um rund 580.000 sogenannte wirtschaftliche Einheiten.


Wie wird die Erklärung abgegeben?

Die Erklärung soll digital über die Steuer-Onlineplattform Elster beim zuständigen Finanzamt* abgegeben werden. Angehörige können mit ihrem Benutzerkonto auch Erklärungen für Verwandte abgeben, die keinen Internetzugang haben oder mit der Software nicht zurechtkommen. Dass die Erklärungen papierlos eingehen, sei wichtig, um die Reform rechtzeitig zum Jahr 2025 umsetzen zu können, so die Behörden. Auf Antrag sind in Ausnahmefällen aber auch Erklärungen auf Papier möglich.


* Die zuständigen Finanzämter sind:

  • Finanzamt St. Wendel (Tel. 0681/501-6288): Landkreise St. Wendel, Neunkirchen und Saarpfalz-Kreis
  • Finanzamt Saarlouis (Tel. 0681/501-6266): Landkreise Saarlouis und Merzig
  • Finanzamt Saarbrücken II (Tel. 0681/501-6277): Regionalverband und Landeshauptstadt Saarbrücken

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage des jeweiligen Grundstücks.


Welche Angaben werden abgefragt?

Abgefragt werden Angaben zur Lage des Grundstücks (einschließlich Gemarkung und Flurstück), zur Grundstücksfläche und zum Bodenrichtwert bzw. zur Ertragsmesszahl. Der Bodenrichtwert kann über das Geoportal Saarland abgefragt werden.

Laut Finanzministerium sollen bis zum Ende der ersten Juliwoche die Eigentümerinnen und Eigentümer von mehr als 95 Prozent der betroffenen Einheiten ein Schreiben mit einem Datenblatt erhalten haben, das die entsprechenden Informationen enthalte. Im Fall von Miteigentum werde das Schreiben nur an einen der Miteigentümer versandt. Deshalb sollten in diesem Fall zuerst die übrigen Miteigentümer gefragt werden, ob sie ein Anschreiben erhalten haben.

Wer bis zum 10. Juli kein Schreiben erhalten habe, könne es unter Angabe des Aktenzeichens (das Einheitswertaktenzeichen bleibt weiterhin gültig) beim zuständigen Finanzamt nochmals anfordern. Das Finanzministerium weist darauf hin, dass die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung unabhängig davon besteht, ob man das Schreiben erhalten hat oder nicht.

Darüber hinaus müssen gebäudebezogene Angaben wie Grundstücksart, Anzahl der Wohnungen, Anzahl der Garage und Baujahr des Gebäudes gemacht werden. Diese Daten stehen laut Finanzministerium teilweise in den Bauunterlagen oder einem notariellen Kaufvertrag.

Liegen nach An- oder Umbauten keine Dokumente vor, aus denen etwa die bestehende Wohnfläche hervorgeht, "kann es vorkommen, dass der Steuerbürger zum Zollstock greifen müsste, um das zu ermitteln“, sagt Bernd Jager, der für die Reform zuständige Abteilungsleiter im saarländischen Finanzministerium. Seien die Daten plausibel, würden die Finanzämter diese auch übernehmen. Ein offizielles Gutachten sei dafür nicht zwingend notwendig.


Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer ergibt sich aus drei Faktoren. Sie wird errechnet aus der Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz.

  • Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt anhand der Feststellungserklärung.
  • Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt. Um eine Schlechterstellung von Wohnimmobilien gegenüber Gewerbeimmobilien abzufedern, hatte das Saarland die bundesweite Regelung angepasst: So beträgt sie für Gewerbeimmobilien, aber auch für unbebaute Grundstücke 0,64 Promille statt wie im Bund 0,34 Promille. Bei Wohnimmobilien sind es wie im Bund 0,34 Promille.
  • Den Hebesatz legt die jeweilige Stadt beziehungsweise Gemeinde fest.

Die Finanzämter und Gemeinden beginnen erst mit der Berechnung, wenn alle Erklärungen dort eingegangen sind. Basierend auf der Reform erhalten Eigentümer 2024 den neuen Grundsteuerwertbescheid. Erstmals festgesetzt wird die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Werte zum 1. Januar 2025.


Ist die Steuerreform eine Steuererhöhung?

Insgesamt soll das Steueraufkommen nach dem Willen des Bundes konstant bleiben. Doch im Einzelfall kann es durchaus zu Schwankungen kommen, die Grundsteuer also steigen oder auch sinken. Zentrale Faktoren sind etwa der Bodenrichtwert, der sich nach Grundstücksverkaufspreisen in einem jeweiligen Gebiet richtet, die Grundstücksgröße und die Bebauung.

Der saarländische Bund der Steuerzahler befürchtet zudem, dass die Kommunen wegen klammer Kassen die Hebesätze eben nicht so festlegen, dass das Steueraufkommen gleich bleibt.


Drohen Strafen bei Überschreitung der Abgabefrist?

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet offiziell am 31. Januar. Grundbesitzern im Saarland, die bis dahin die notwendigen Informationen nicht eingereicht haben, droht aber nicht umgehend eine Strafe. Stattdessen sollen Anfang des folgenden Jahres Erinnerungsschreiben an die betroffenen Personen verschickt werden, heißt es aus dem Finanzministerium.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 01.07.2022 berichtet.

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