Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hätte die Eltern der betroffenen Kinder über die Ermittlungen informieren müssen. Zugleich hätte sie die Eltern auf die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen hinweisen und den Anwälten Akteneinsicht anbieten müssen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihr Vorgehen, die Eltern nicht zu informieren, damit gerechtfertigt, dass die mutmaßlichen Opfer des Assistenzarztes keine "Verletzten" im Sinne des Gesetzes gewesen seien. Die Verdachtsmomente gegen den Arzt seien dafür nicht konkret genug gewesen.
Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 28.06.2019 berichtet.