Apps der Software-Firma Meta sind auf einem Smartphone zu sehen, darunter Facebook, WhatsApp und Instagram (Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer, Christoph Dernbach)

Meta-KI trainiert mit Nutzerdaten – so kann man widersprechen

  25.05.2025 | 15:50 Uhr

Öffentlich gepostete Fotos, Videos oder Kommentare – mit solchen Daten von Nutzerinnen und Nutzern will Meta künftig seine KI trainieren. Verbraucherschützer warnen und wollen teils sogar rechtlich dagegen vorgehen. Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz in Saarbrücken reagiert gelassener.

Mit Beiträgen bei Instagram und Facebook will Meta ab Dienstag (27. Mai) seine KI trainieren – sofern Nutzerinnen und Nutzer nicht ausdrücklich widersprechen. Konkret geht es um alle Daten, die Nutzerinnen und Nutzer öffentlich gepostet haben, also um den Namen und Benutzernamen, Profilbilder, Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, Kommentare unter öffentlichen Beiträgen sowie alle weiteren öffentlich geposteten Beiträge, Fotos und Videos.

Wer seine Daten nicht zur Verfügung stellen will, muss aktiv widersprechen – und das bis spätestens Montag, den 26. Mai. Sind nämlich Daten einmal zum KI-Training verwendet worden, können sie danach nicht mehr gelöscht werden. Selbst wenn man nach diesem Zeitpunkt sein gesamtes Profil löscht, bleiben die Daten Teil der KI, warnen Verbraucherschützer.

Meta-Konzern will Daten für seine KI nutzen
Audio [SR 1, (c) SR 1, 22.05.2025, Länge: 01:27 Min.]
Meta-Konzern will Daten für seine KI nutzen
Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. So könnt ihr widersprechen, ohne Gründe dafür nennen zu müssen.

Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch

Die Verbraucherzentrale Saarland empfiehlt Nutzerinnen und Nutzern daher, sich rechtzeitig um den Widerspruch zu kümmern. Sie kommt sogar zu der Einschätzung, dass das Vorgehen von Meta gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.

Die Verbraucherzentrale NRW geht bereits rechtlich gegen Meta vor und hat beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung beantragt.

Wie kann man widersprechen?

Wer widersprechen möchte, sollte beachten, dass man für jede Meta-Plattform einzeln widersprechen muss. Der Widerspruch bei Facebook reicht also nicht aus, um auch die Daten des eigenen Instagram-Profils zu schützen. Laut Verbraucherzentrale Saarland können Nutzerinnen und Nutzer folgendermaßen Widerspruch einlegen:

So funktioniert der Widerspruch bei Facebook:

  • Zunächst im eigenen Profil einloggen
  • Aufs Profilbild (am PC) oder auf die drei Striche oben rechts (am Smartphone) klicken
  • Dort auf "Einstellungen und Privatsphäre" gehen und "Einstellungen" anwählen
  • Unter dem Punkt "Datenschutzrichtlinien" auf "Widerspruchsrecht" tippen, dort dann auf den Link "widersprechen" gehen
  • Daraufhin öffnet sich eine neue Seite, dort auf die Frage "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?" "ja" wählen
  • Dann die E-Mail-Adresse eintragen und absenden

So funktioniert der Widerspruch bei Instagram:

  • Zunächst im eigenen Profil einloggen
  • Über die drei Striche oben rechts die Einstellungen öffnen
  • Auf "Privacy Center" oder "Info" tippen und weiter auf "Datenschutzrichtlinien"
  • Über die Lupe nach "Widerspruch" suchen und auf "Widerspruchsrecht" gehen
  • Im ersten Absatz auf "widersprechen" tippen und die eigene E-Mail-Adresse eintragen
  • Es öffnet sich eine neue Seite, dort hinter der Frage "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?" mit "ja" antworten

Private Chats nicht betroffen

Im Gegensatz zu den öffentlich geposteten Beiträgen sind private Chats über den Messenger nicht betroffen. Auch Daten von minderjährigen Nutzerinnen und Nutzern will Meta nicht abgreifen. Aus diesem Grund reagiert das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) mit Sitz in Saarbrücken auch gelassen.

Zwar profitiere der Konzern Meta kommerziell von den gewonnenen Daten – etwa durch zugeschnittere Werbung, sagt DFKI-Geschäftsführer Antonio Krüger auf SR-Anfrage. Allerdings würden die "Datenspenden" auch dabei helfen, KI insgesamt "ein kleines Stück besser zu machen".

Krüger geht auch davon aus, dass Nutzerinnen und Nutzer auch nach dem 26. Mai noch widersprechen können. "Es gibt in Blogs Aussagen wie 'Wer bis 26. Mai nicht aktiv widerspricht, hängt für immer drin'. Das entspricht allerdings nicht der Ankündigung von Meta, die explizit erklären: 'Personen können der Verwendung ihrer Daten jederzeit widersprechen'."


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