Ärztin muss wegen Beleidigung von Polizisten 8000 Euro zahlen
Eine 42 Jahre alte Medizinerin aus dem Saarpfalz-Kreis ist wegen Beleidigung und Bedrohung von Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt worden. Vor Gericht ist die Beschuldigte dabei am Dienstag überraschend zurückgerudert.
Eine Geldstrafe von 8000 Euro soll eine Chirurgin aus dem Saarpfalz-Kreis wegen Beleidigung und Bedrohung von Polizeibeamten bezahlen. Die 42-Jährige hatte den Strafbefehl des Amtsgerichts Saarlouis über 40 Tagessätze à 200 Euro zunächst nicht akzeptiert. Deshalb landete das Verfahren vor dem Amtsgericht.
In der mündlichen Verhandlung hat sie dann aber am Dienstagvormittag ihren Einspruch nach kurzer Beratung mit ihrem Verteidiger zurückgezogen, so dass die Strafe rechtskräftig ist. Zuvor hatte der Verteidiger noch erklärt, dass sich seine Mandantin zwar respektlos verhalten, aber nicht strafbar gemacht habe.
42-Jährige bat um Entschuldigung
Hintergrund des Verfahrens war ein Vorfall vor einem Jahr bei einer Verkehrskontrolle auf dem Großen Markt in Saarlouis. Dabei hatten die Beamten gegen 23.00 Uhr offenbar eine Trunkenheitsfahrt der Beschuldigten verhindert. Während des Einsatzes soll die Medizinerin die Beamten geduzt haben, und eine Polizistin als „Fräulein“ sowie ihren Kollegen als „kleinen Jungen“ bezeichnet haben.
Zudem soll sie dem Beamten gedroht haben, falls er mal auf ihrem OP-Tisch lande, ihn verrecken zu lassen. Im Gerichtssaal entschuldigte sich die 42-Jährige am Dienstag für ihr Verhalten – wobei sie den Satz mit dem OP-Tisch allerdings nicht geäußert habe.
Insgesamt habe sie sich während er Polizeikontrolle in die Enge gedrängt gefühlt. Zudem sei sie betrunken gewesen. Eine Alkoholtest hatte 1,49 Promille ergeben. Die beiden betroffenen Beamten wollten die Entschuldigung am Dienstag allerdings nicht annehmen. Sie hatten den Vorfall zur Anzeige gebracht.
Nicht der erste Vorfall
Die Medizinerin hatte bereits bei einem vergleichbaren Vorfall vor drei Jahren eine Rolle gespielt. Damals hatte es einen Polizeieinsatz in einer Villa in Rehlingen wegen Ruhestörung gegeben.
Ein Polizeibeamter soll die vier Frauen (darunter die Medizinerin), die ausufernd gefeiert hatten, zur Ordnung gerufen und dabei als „betrunkenen Hühnerhaufen“ bezeichnet haben. Der Polizist hatte dies bestritten, war aber dennoch vom Amtsgericht im vergangenen Jahr zunächst zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich vom Landgericht ohne Auflagen eingestellt. Während des Einsatzes soll eine der Damen, den Beamten als „Arschloch“ bezeichnet haben, was strafrechtlich ohne Konsequenzen geblieben war. Dies war auf Kritik bei den Polizeigewerkschaften gestoßen.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 20.05.2025 berichtet.