Saarbrücker Landgericht weist Klagen gegen Corona-Impfstoffhersteller ab
Am Landgericht Saarbrücken sind mehrere Klagen gegen einen Corona-Impfstoffhersteller abgewiesen worden. Die Kläger vertraten die Auffassung, durch den mRNA-Impfstoff teils erhebliche Gesundheitsschäden erlitten zu haben, konnten das aber nicht nachweisen.
Das Landgericht Saarbrücken hat am Donnerstag acht Klagen gegen einen Hersteller von Corona-Impfstoffen abgewiesen. Die Kläger haben demnach keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
In den acht Verfahren gaben sie an, durch die Impfung mit dem mRNA-Impfstoff unter Gesundheitsschäden zu leiden. Unter anderem hatte eine Saarländerin Biontech auf rund 200.000 Euro Schmerzensgeld wegen möglicher Impfschäden verklagt.
Kläger konnten keine Nachweise erbringen
Das Gericht weist in der Urteilsbegründung darauf hin, dass eine Haftung zunächst nur für Schäden in Betracht komme, die durch ein fehlerhaftes Arzneimittel entstanden seien. Dass die Impfstoffe fehlerhaft seien, hätten die Kläger aber nicht nachgewiesen.
In den Gebrauchsinformationen seien auch durchaus erhebliche und schwere mögliche Nebenwirkungen aufgeführt worden.
Die Richter erklärten zudem, mit Blick auf die ganze Gesellschaft überwiege der Nutzen des Impfstoffs das Risiko deutlich. Damit könnten die Hersteller nicht für individuelle Schäden haftbar gemacht werden.
Berufung beim Oberlandesgericht möglich
Die Kläger könnten gegen diese Entscheidungen Berufung beim Saarländischen Oberlandesgericht einlegen.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 22.05.2025 berichtet.