Sanitäter versorgen einen Flüchtling in der Landesaufnahmestelle Lebach (Foto: SR)

Hilfe für Flüchtlinge: Im Krankheitsfall

Annabell Brockhues   14.12.2015 | 15:44 Uhr

Wer als Flüchtling in Deutschland krank wird, hat das Recht auf eine Behandlung durch einen Arzt. Anerkannte Flüchtlinge sind krankenversichert und haben eine sogenannte Gesundheitskarte. Sie müssen nichts für die Behandlung bezahlen. Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber benötigen einen Behandlungsschein, bevor sie zum Arzt gehen dürfen.

Alle Menschen in Deutschland sollten bei einer Krankenkasse versichert sein. Diese Krankenkasse übernimmt dann alle Kosten für den Arztbesuch und die Behandlung, wenn man krank wird. Man bezahlt einen monatlichen Beitrag, um versichert zu sein. Flüchtlinge bekommen auch eine Krankenversicherung, sobald sie anerkannt sind. Dann gelten für sie die gleichen Regeln wie für deutsche Bürger. Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber haben diese Krankenversicherung nicht. Um zum Arzt zu gehen, brauchen sie einen Behandlungsschein vom Sozialhilfeträger durch die Städte und Gemeinden. Der Sozialhilfeträger übernimmt die Kosten für den Arztbesuch. Bei einem Notfall können Asylbewerber auch ohne Behandlungsschein zum Arzt gehen.

Besuch beim Hausarzt

Wer krank ist, geht zunächst zu einem Allgemeinmediziner, der oft auch Hausarzt genannt wird. Ein Termin ist nicht nötig, man kann einfach in die Sprechstunde gehen. Der Hausarzt stellt eine Diagnose und kann den Patienten an Spezialisten überweisen. In Deutschland ist es normal, dass Frauen von Männern untersucht werden und umgekehrt. Für Kinder und Jugendliche gibt es spezielle, kostenlose Untersuchungen, die ihre Entwicklungen überprüfen. Sie sollten zudem regelmäßig gegen Krankheiten geimpft werden. 

Notfallarzt und Notfallapotheke

Bei Fachärzten, wie bei einem Zahnarzt, braucht man hingegen einen Termin – wenn es kein Notfall ist. Es kann zu Wartezeiten kommen. Nachts haben die Ärzte zu. Im Notfall muss man in die Notaufnahme ins Krankenhaus gehen. Am Wochenende gibt es sogenannte Notfallärzte.

Die meisten Medikamente, die ein Arzt verschreibt, bekommt man in der Apotheke. Manche Medikamente müssen selbst bezahlt werden, andere übernimmt die Krankenkasse. Apotheken haben wie andere Geschäfte auch Öffnungszeiten und haben am Wochenende und abends meistens geschlossen. Auch hier gibt es dann sogenannte Notfallapotheken. Meist gibt es einen Aushang an den Apotheken, welche gerade Notdienst hat. Außerdem gibt es eine Übersicht im Internet: http://www.apothekerkammer-saar.de/Notdienst.html

Arabischsprechende Ärzte im Saarland

Eyad Torfah
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Universitätsklinik Homburg
Kirrberger Straße 100
66424 Homburg
Tel.: 06841 1628000

Nahetha Al-Jewaheri
Fachärztin für Kindermedizin
Clearinghaus St. Wendel
Welverstraße 8
66606 St. Wendel
Tel.: 06851 979716

Hazim Kassa
Facharzt für Anästhesiologie
Universitätsklinik Homburg
Kirrberger Straße 100
66424 Homburg
Tel.: 06841 1622443

Ebaa Kudsi
Neurologe
Kirrberger Straße 100
Universitätsklinik Homburg
66424 Homburg
Tel.: 06841 1624100

Dr. Saad El-Kaddouri
Kinder- und Jugendpsychologe
SHG Klinik Merzig
Trier Straße
66663 Merzig
Tel.: 06861 7051751

Safa Zeyad
Neurologin
DRK Krankenhaus Saarlouis
Vaubanstraße 25
66740 Saarlouis
Tel.: 06831 1715529

Alaa Alloush
Internist
DRK Krankenhaus Saarlouis
Vaubanstraße 25
66740 Saarlouis
Tel.: 06381 1710

Mamdouh Al Garadi
Unfallchirurg und Orthopäde
Kreiskrankenhaus St. Ingbert
Klaus-Tussing-Straße 1
66386 St. Ingbert
Tel.: 06894 1085856

Iman Madarati
Angiologie und Innere Medizin
Universitätsklinik Homburg
Kirrberger Straße 100
66424 Homburg
Tel.: 06841 1621346

Mohammad Al Qudrah
Innere Medizin und Pneumologie
Universitätsklinik Homburg
Kirrberger Straße 100
66424 Homburg
Tel.: 06841 1623519

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja