Grubenwasseranstieg rückt entscheidend näher

Grubenwasseranstieg rückt entscheidend näher

Jimmy Both   30.04.2025 | 18:14 Uhr

Lebach, Saarwellingen und Nalbach waren die letzten Gemeinden, die gerichtlich gegen den Grubenwasseranstieg vorgegangen sind. Nachdem sie vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert sind, wollen sie keine weitere Beschwerde mehr einlegen.

Der Anstieg des Grubenwassers im Saarland rückt einen entscheidenden Schritt näher. Die drei klagenden Kommunen haben sich entschieden, keine weiteren juristischen Schritte zu unternehmen. Das Urteil wird somit rechtskräftig werden.

Mangelnde Erfolgsaussichten sind der Grund, warum die betroffenen Kommunen keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Nach Auskunft des Rechtsanwalts der Stadt Lebach und der Gemeinden Saarwellingen und Nalbach habe man das nach Abwägung der Chancen entschieden.

Merweiler zuvor mit Beschwerde gescheitert

Vor knapp einem Monat hatte das Oberverwaltungsgericht die drei letzten verbliebenen Klagen gegen den Teilanstieg des Grubenwassers abgewiesen und keine Revision zugelassen. Dagegen hätten die unterlegenen Kommunen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen können.

Die Gemeinde Merchweiler hatte das in einem früheren Grubenwasser-Verfahren getan und war damit gescheitert. Der Plan der Bergbaugesellschaft RAG, das versickerte Regenwasser in den alten Schächten auf -320 Meter ansteigen zu lassen, wird immer realistischer.

Bevor die Pumpen abgestellt werden können, muss das Oberbergamt nun noch über Widersprüche gegen den Abschlussbetriebsplan entscheiden.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 30.04.2025 berichtet.


Mehr zum Thema Grubenwasser-Anstieg im Saarland

Klagen abgewiesen
Oberverwaltungsgericht legt Begründung für Grubenwasser-Urteil vor
Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hält die potenziellen Gefahren durch den geplanten Grubenwasseranstieg für beherrschbar. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass das Gericht die letzten drei noch verbliebenen Klagen gegen den Anstieg abgewiesen hat. Nun liegt auch die Begründung des Oberverwaltungsgerichtes vor.

Revision nicht zugelassen
Klagen gegen den geplanten Grubenwasseranstieg abgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat die letzten drei noch verbliebenen Klagen gegen den geplanten Grubenwasseranstieg nach SR-Informationen abgewiesen. Geklagt hatten die Gemeinden Nalbach und Saarwellingen sowie die Stadt Lebach. Eine Revision wurde in allen drei Verfahren demnach nicht zugelassen.

Eine Chronik seit 2012
Der Streit um das Grubenwasser
2012 wurde die letzte Grube im Saarland stillgelegt. Die Arbeit unter Tage endete damit nicht. Die Bergbaugesellschaft RAG pumpt seitdem Wasser aus den alten Schächten. Damit würde sie gerne aufhören. Doch dagegen regt sich Widerstand.

Entscheidung wohl in zwei Wochen
Letzte Klagen gegen Grubenwasseranstieg verhandelt
Am Mittwoch ging es vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis erneut um den Anstieg des Grubenwassers. Die Stadt Lebach und die Gemeinden Nalbach und Saarwellingen haben als letzte Kommunen ihre Klagen aufrechterhalten. Eine Entscheidung des Gerichts wird in den kommenden zwei Wochen erwartet.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja