Grubenwasseranstieg rückt entscheidend näher
Lebach, Saarwellingen und Nalbach waren die letzten Gemeinden, die gerichtlich gegen den Grubenwasseranstieg vorgegangen sind. Nachdem sie vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert sind, wollen sie keine weitere Beschwerde mehr einlegen.
Der Anstieg des Grubenwassers im Saarland rückt einen entscheidenden Schritt näher. Die drei klagenden Kommunen haben sich entschieden, keine weiteren juristischen Schritte zu unternehmen. Das Urteil wird somit rechtskräftig werden.
Mangelnde Erfolgsaussichten sind der Grund, warum die betroffenen Kommunen keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Nach Auskunft des Rechtsanwalts der Stadt Lebach und der Gemeinden Saarwellingen und Nalbach habe man das nach Abwägung der Chancen entschieden.
Merweiler zuvor mit Beschwerde gescheitert
Vor knapp einem Monat hatte das Oberverwaltungsgericht die drei letzten verbliebenen Klagen gegen den Teilanstieg des Grubenwassers abgewiesen und keine Revision zugelassen. Dagegen hätten die unterlegenen Kommunen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen können.
Die Gemeinde Merchweiler hatte das in einem früheren Grubenwasser-Verfahren getan und war damit gescheitert. Der Plan der Bergbaugesellschaft RAG, das versickerte Regenwasser in den alten Schächten auf -320 Meter ansteigen zu lassen, wird immer realistischer.
Bevor die Pumpen abgestellt werden können, muss das Oberbergamt nun noch über Widersprüche gegen den Abschlussbetriebsplan entscheiden.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 30.04.2025 berichtet.