Gerichtssaal im Saarbrücker Landgericht (Foto: SR Fernsehen)

Angeklagter verhindert Aussage durch Heiratsantrag

Barbara Spitzer / Onlinefassung: Rebecca Wehrmann   05.10.2022 | 19:54 Uhr

Im Terror-Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht hat der angeklagte Saarländer mit einem Heiratsantrag an seine Lebensgefährtin eine potenziell belastende Aussage verhindert. Während die Verteidigung die Beweislast dadurch eingeschränkt sieht, geht das Gericht offenbar weiterhin von einem dringenden Tatverdacht aus.

Michel A. und seiner Partnerin wird die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ vorgeworfen. Das Paar sei gemeinsam mit seinen Kindern im Oktober vergangenen Jahres nach Mali gereist, um sich dort an Waffen ausbilden zu lassen.

Der Prozess gegen das Paar ist Anfang August gestartet. Der 39-Jährige Angeklagte hatte in seiner eigenen Aussage alle Vorwürfe abgestritten. Nun sollte seine Partnerin vor dem Landgericht aussagen, das verhinderte der Angeklagte aber mit einem Heiratsantrag per Videoschalte. Durch die Verlobung können ihre früheren Aussagen zu Michel A. nicht verwertet werden.

Haftbefehl weiterhin aufrecht

Ein schweres Belastungsmoment der Anklage wurde aus dem Verfahren entfernt, es bleibt nicht mehr viel übrig. Aus Verteidigersicht ist das, was übrig bleibt, bei Weitem nicht ausreichend für ein verurteilendes Urteil.

Weiterhin belastend für den Angeklagten bleibt ein Telegram-Chat seiner Lebensgefährtin mit einer verdeckten Ermittlerin, die sich als Kontaktperson zum IS ausgeben hatte. Das Gericht geht offenbar weiter von einem dringenden Tatverdacht aus, denn es hat den Haftbefehl gegen den 39-Jährigen nicht aufgehoben.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 05.10.2022 berichtet.

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