Die Vorsitzenden der Saar-Parteien nach der Volksabstimmung (Foto: dpa)

Saarländer lehnen Saar-Statut ab

 

Am 23. Oktober 1955 stimmte die saarländische Bevölkerung über das Saar-Statut ab, das dem Land dauerhaft einen europäischen Status gegeben hätte. Mehr als zwei Drittel der Saarländer lehnten das Statut ab. Nun musste der Weg zurück zur Bundesrepublik vorbereitet werden.

Saar-Statut: Entscheidungsschlacht im Saarland
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Saar-Statut: Entscheidungsschlacht im Saarland

Schon Mitte September 1955, also mehr als einen Monat vor der Stimmabgabe, wurde immer klarer, dass es im Land keine Zustimmung für das Saar-Statut geben würde – und das, obwohl Bundeskanzler Konrad Adenauer Anfang September noch einmal dazu aufrief, für das Statut zu stimmen.

Die Abstimmung stieß auf größtes Interesse: Die Wahlbeteiligung lag bei gut 97 Prozent. Davon stimmten 67,7 Prozent, also mehr als zwei Drittel, mit Nein.

Regierung Hoffmanns tritt zurück

Während sich die Vorsitzenden der Heimatbund-Parteien am Wahlabend im Saarbrücker Landtag einfanden und ihren Sieg feierten, trat die Regierung Hoffmann nach einer Aussprache mit dem französischen Botschafter noch in der Nacht zurück. Eine Übergangsregierung unter dem parteilosen Heinrich Welsch wurde eingesetzt, deren Hauptaufgabe in der Vorbereitung und Durchführung neuer Landtagswahlen lag.

Wie es nun aber mit dem Saarland weitergehen sollte, war nicht ganz klar, denn für den Fall der Ablehnung hatten die Macher des Statuts keine Regelung vorgesehen. Neue Saar-Verhandlungen mussten beginnen.

Zuvor wurden am 18. Dezember 1955 Neuwahlen abgehalten, bei denen die Heimatbund-Parteien mit 63,9 Prozent der Stimmen erneut den Sieg davon trugen. Am 10. Januar 1956 wählte die Koalition aus CDU, DPS und SPD Dr. Hubert Ney zum neuen Ministerpräsidenten. Am 31. Januar beschloss der Landtag eine Grundsatzerklärung, dass das Ziel der saarländischen Politik nunmehr die politische und wirtschaftliche Wiedervereinigung mit der Bundesrepublik und damit das Ende der Separation der Saar sein sollte.

Neue Verhandlungen münden in Luxemburger Saarvertrag

Frankreich akzeptierte diese Bestrebungen und zog seine Konsequenzen aus der Volksabstimmung. Ende Februar begannen neue Saarverhandlungen, die am 27. Oktober 1956 im Luxemburger Saarvertrag mündeten. Dieser sah zunächst die politische und nach einer Übergangszeit von maximal zwei Jahren auch die wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik vor – bei gleichzeitigen wirtschaftlichen Konzessionen an Frankreich, wie beispielsweise die Schiffbarmachung der Mosel und umfangreiche Rechte an der Warndtkohle.

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