Eröffnung des Drei-Stufen-Test-Verfahrens zum Telemedienänderungskonzept des SR

Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks leitet ein Genehmigungsverfahren für das Telemedienänderungskonzept des Saarländischen Rundfunks ein. Bis Dienstag, 8. Februar 2022, haben Interessierte die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die ARD aktualisiert 17 Telemedienkonzepte für Telemedienangebote innerhalb des Senderverbunds. Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks leitet gemäß § 32 Abs. 4-7 Medienstaatsvertrag ein Genehmigungsverfahren – den sogenannten „Dre-Stufen-Test“ – für das vom Intendanten vorgelegte Telemedienänderungskonzept des SR ein.

Die wesentlichen Änderungen am bisher genehmigten Telemedienangebot betreffen insbesondere die Bereiche „online only“ / „online first“, Verweildauerkonzepte sowie die Rolle und Bedeutung von Drittplattformen. Das Telemedienänderungskonzept ist abrufbar unter dem Link: sr.de/Telemedienaenderungskonzept 

Bis 8. Februar Möglichkeit zur Stellungnahme

Ab heute bis zum Dienstag, 8. Februar 2022, haben alle Interessierte gemäß § 32 Abs. 5 Satz 1 Medienstaatsvertrag die Möglichkeit, Stellung zu den wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots zu nehmen.

Der Rundfunkrat wird der staatsvertraglichen Vorgabe entsprechend auch gutachterliche Expertise einholen, ein Vergabeverfahren wird heute gestartet und ist auf der Internetseite des Rundfunkrates abrufbar unter dem Link: sr.de/Interessenbekundungsverfahren

Das Gutachten soll die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots des SR auf allen relevanten Märkten analysieren und bewerten. Den marktlichen Auswirkungen ist der publizistische Wert der öffentlich-rechtlichen Angebote gegenüberzustellen.

Stellnungnahme an Rundfunkratsvorsitzende

Die Stellungnahmen sind per E-Mail oder per Post an die Vorsitzende des Rundfunkrats, Frau Gisela Rink, unter folgender Adresse zu richten:

Saarländischer Rundfunk
Gremiengeschäftsstelle
Frau Gisela Rink
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken
gremienbüro@sr.de

Der Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf der Internetseite bekannt geben.

Weitere Details sind auf der Internetseite des SR-Rundfunkrats abrufbar.

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