Programmkritik und -beschwerden

Sie haben eine Programmkritik - oder Sie wollen vielleicht sogar eine Programmbeschwerde einreichen? Hier finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner und Vorgehensweisen.

Programmkritik

Jeder, der seine Meinung zu den Angeboten des SR mitteilen will, kann dies über verschiedene Kanäle tun. Unterschieden wird zwischen Programmkritik und einer formellen Programmbeschwerde nach § 8Abs. 2 SMG. Programmkritik in jeder (sachlich formulierten) Form kann über die Zuschauerredaktion oder auch vielfach unmittelbar an die jeweilige Redaktion geäußert werden.

Wird sie unmittelbar an die Intendanz oder den Programmdirektor geleitet, wird der zuständigen Redaktion Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben oder aber die zuständige Redaktion setzt sich unmittelbar mit der Angelegenheit auseinander und antwortet direkt.

Programmbeschwerden

Formelle Programmbeschwerden nach § 8 Abs. 2 SMG, die eine konkrete Verletzung von Programmgrundsätzen rügen, können in einem formellen Beschwerdeverfahren beim Rundfunkrat geltend gemacht werden. Diese Eingaben werden in einem ersten Schritt dem programmverantwortlichen Intendanten zugeleitet, damit dieser das Anliegen prüfen (lassen) kann.

Wenn der Intendant der Beschwerde nicht abhilft und der/die Beschwerdeführer/in sich mit dieser Antwort nicht zufrieden gibt, befasst sich der Beschwerdeausschuss des Rundfunkrates, an den der Rundfunkrat die Befassung mit Programmbeschwerden delegiert hat, mit dieser Angelegenheit. Er kann die Feststellung treffen, dass einzelne Sendungen oder Angebote des SR gegen die Programmgrundsätze verstoßen haben, und den Intendanten auffordern, dies zu beenden oder künftig zu unterlassen. Hilft schon der Intendant der Beschwerde ab, ist die Angelegenheit schon dann final geklärt.

Programmüberwachung

Der Rundfunkrat ist als binnenplurales Gremium (auch) für die Überwachung der Einhaltung der im SMG und in den SR-Programmrichtlinien verankerten Programmgrundsätze verantwortlich. Die fortlaufende Beobachtung des Programmgeschehens delegiert der Rundfunkrat an den Programmbeirat, der den Intendanten in Programmfragen berät.

Der Programmbeirat besteht neben Mitgliedern des Rundfunkrates aus fünf Persönlichkeiten des kulturellen Lebens im Saarland und tagt vier- bis fünfmal jährlich.

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