CDU, SPD und AfD begrüßen Urteil im Yeboah-Prozess
Sechs Jahre und zehn Monate Haft – so lautet das Urteil im Yeboah-Prozess. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 52-jährige Angeklagte für den Tod von Samuel Yeboah im Jahr 1991 verantwortlich ist. Die Landespolitik begrüßt das Urteil. SPD-Chef Commerçon sieht jetzt die Politik am Zug.
Bei den Parteien im saarländischen Landtag ist das Urteil des Oberlandesgerichtes in Koblenz gegen Peter S. durchweg auf Zustimmung gestoßen. Die Richter hatten S. wegen des Brandanschlages auf ein Flüchtlingsheim in Saarlouis, bei dem 1991 der ghanaische Flüchtling Samuel Yeboah ums Leben gekommen war, zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Toscani: Rechtsstaat ist handlungsfähig
Nach so vielen Jahren sei jetzt endlich die rechtliche Aufarbeitung des Falls Yeboah abgeschlossen, so SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon. Der nächste wichtige Schritt sei nun die politische Aufarbeitung. Die stehe im Untersuchungsausschuss des Landtages noch am Anfang.
Ähnlich sieht das auch sein CDU-Kollege Stephan Toscani. Die Verurteilung des angeklagten Ex-Neonazis Peter S. sei eine Genugtuung für die Opfer. Sie komme zwar sehr spät, sei aber dennoch wichtig. Es habe sich gezeigt, dass der Rechtsstaat handlungsfähig sei.
AfD kritisiert aber U-Ausschuss
Der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert äußerte Kritik an dem Untersuchungsausschuss im Landtag. Er bezweifle, dass CDU und SPD dazu in der Lage seien, glaubwürdig ihre eigenen Fehler aufzuarbeiten. Zu dem Gerichtsurteil äußerte sich die AfD dagegen zustimmend.
Über dieses Thema hat auch die SR 3 Rundschau vom 09.10.2023 berichtet.