Gut zu wissen: Wann es sich lohnt ein Erbe auszuschlagen

Erben oder Verderben? Wann es sich lohnt ein Erbe auszuschlagen

Gut zu wissen

Lisa Christl   10.04.2024 | 09:01 Uhr

Beim Thema erben erträumen sich viele Menschen plötzlichen Reichtum, Immobilien in bester Lage und gut gefüllte Konten. Doch die Realität sieht oft anders aus. Ist der Nachlass überschuldet, kann es ratsam sein das Erbe auszuschlagen. Worauf man dabei achten sollte.

Das Annehmen eines Erbes ist keine Pflicht, sondern eine Option: Erben haben die Möglichkeit auf den Nachlass zu verzichten. Dieses Recht soll sie schützen, denn nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden können vererbt werden. „Für die Schulden haftet der Erbe unbeschränkt mit seinem Privatvermögen“, so Marc Herbert Rechtsanwalt aus Saarbrücken.

Wann die Ausschlagung sinnvoll ist

Es kann verschiedene Gründe geben, warum jemand eine Erbausschlagung in Betracht zieht. Von finanziellen Belastungen, über baufällige Immobilien bis hin zu persönlichen Konflikten innerhalb der Familie. „Vielleicht weiß man auch, dass die Person zu Lebzeiten nicht gearbeitet hat und wenig Geld hatte“, ergänzt Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht in Sankt Ingbert.

Einen Überblick verschaffen

Bevor man die Erbschaft ausschlägt, sollte man sich aber einen Überblick über den Nachlass verschaffen. „Wenn man die verstorbene Person gut kannte, dann weiß man ein bisschen etwas über die Vermögensverhältnisse, wenn das aber jemand entfernteres war, dann fängt man an zu suchen“, erzählt Abel. „Deshalb ist unsere erste Empfehlung immer: versuchen Sie Informationen im Nachlass zu finden.“

Es bleibt also nichts weiter übrig, als Kontoauszüge, Papiere und Unterlagen zu durchforsten. Das Problem: „Heute wird vieles über digitale Angebote abgewickelt. Wenn man da keinen Zugriff darauf hat, wird es besonders schwierig.“

Infos ohne Erbschein bekommen

Außerdem dürfen etwa Banken nicht ohne weiteres, Informationen an Dritte geben. „Dafür braucht man einen Erbschein, den bekommt man aber nur, wenn man das Erbe bereits angenommen hat und es nicht mehr ausschlagen kann.“ Ein Teufelskreis, findet Abel.

Die einfachste Lösung besteht darin, wenn man bereits zu Lebzeiten des Erblassers über eine Kontovollmacht oder Vorsorgevollmacht verfügt, die über den Tod hinaus gültig ist. Auf diese Weise können die aktuellen Kontostände ohne Erbschein ermittelt werden.

Wie man das Erbe ausschlägt

„Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder die Ausschlagserklärung beim zuständigen Nachlassgericht einreichen oder in beglaubigter Form über einen Notar“, so Abel. Allerdings bleibt dafür nicht viel Zeit. Wer sich gegen eine Erbschaft entscheidet, muss die Erklärung innerhalb von sechs Wochen einreichen. Andernfalls gilt das Erbe als angenommen.

„Die Frist beginnt an dem Tag, an dem man von dem Erbe erfahren hat“, erklärt Abel. Nur in Ausnahmefällen kann sie verlängert werden. „Zum Beispiel dann, wenn sich der Erbe im Ausland aufgehalten hat und das nachweisen kann.“

Die Folgen einer Ausschlagung

Man kann immer nur das gesamte Erbe ausschlagen und nicht einzelne Teile annehmen. Wer die Erbschaft ausschlägt, bekommt gar nichts, auch nicht den Pflichtteil, der bei einer Enterbung nach dem Gesetz zusteht.

Wer die Erbschaft angenommen hat oder die Frist zu Ausschlagung versäumt hat, kann das nur in Ausnahmefällen rückgängig machen. „Man kann genauso die Ausschlagung anfechten. Aber man muss sich Vorstellungen der Vermögenswerte machen, das muss man nachweisen“ betont Fachanwalt Abel.

Welche Alternativen es gibt

Auch andere Möglichkeiten, wie etwa eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren, können laut Abel eine gute Alternative zur Erbausschlagung sein.

„Für alle beteiligten wäre es aber besser, wenn der Erblasser es schon vorher geregelt hat“, so Rechtsanwalt Herbert. Juristischer Rat, etwa durch einen Fachanwalt für Erbrecht kann jedenfalls einen Überblick verschaffen.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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