"Gut zu wissen": Zuschüsse für effiziente Häuser

Zuschüsse für effiziente Häuser

Gut zu wissen

Lisa Marie Christl   10.01.2024 | 09:45 Uhr

In Zeiten steigender Energiekosten denken viele Hausbesitzer über eine energetische Gebäudesanierung nach. Auch Heizungen sind ein wichtiges Thema. Um die Privathaushalte zu unterstützen, hilft die Bundesregierung mit Förderprogrammen.

Häuser sind Energiefresser. Allein ein Drittel des gesamten deutschen Energieverbrauchs ist auf Heizungen, Warmwasser, Beleuchtung und Kühlung von Gebäuden zurückzuführen. Der Großteil der Häuser ist zudem nicht ausreichend gedämmt und mit ineffizienten Heiz- und Klimaanlagen ausgestattet.

Werden ineffiziente Gebäude mit einer umfassenden energetischen Sanierung auf Klimakurs gebracht, so sind Einsparungen von bis zu 70 Prozent möglich. Je nach Umfang und Art der Sanierung fallen die Kosten für Verbraucher unterschiedlich hoch aus. Laut einer Umfrage des Portals ImmoScout24 scheitert die energetische Sanierung allerdings oftmals an zu hohen Kosten.

Zuschüsse vom Bund

Eine Immobilie energetisch zu sanieren oder zu modernisieren soll sich aber lohnen. Deshalb bietet der Bund Kredit- und Zuschussprogramme zur energieeffizienten Sanierung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Dämmung, zum Austausch von Fenstern oder zur Optimierung von Heizungsanlagen an.

Wo gibt es was?

Was nach viel klingt, führt allerdings auch nicht selten zur Verwirrung. Denn für die unterschiedlichen Förderanträge gibt es seit dem 1. Januar 2024 zwei verschiedene Zuschussgeber. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt für die Antragsstellung: Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie bspw. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können ab Ende Februar nur noch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Außerdem fördert das BAFA weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch hier ist die Antragstellung seit dem 1. Januar 2024 möglich.

„Es ist komplizierter als vorher“, erklärt Cathrin Becker, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale Saarland. „Nicht jede Maßnahme kann bei jedem Zuschussgeber beantragt werden. Die Antragsverfahren werden mit der neuen Bezuschussung durch die KfW auch unterschiedlich ausgestaltet sein.“

Richtig vorbereitet

Das macht es für Hausbesitzer ebenfalls nicht einfacher. Alrun Jappe, Finanzexpertin bei Stiftung Warentest, hat deshalb folgenden Rat: „Ganz wichtig: erst einmal einen unabhängigen Energieberater auf das Haus gucken lassen, um zu sehen, was überhaupt gemacht werden muss.“

Sanierungswillige müssen sich außerdem entscheiden, ob das Haus zu einem sogenannten Effizienzhaus saniert werden soll oder ob sie es bei einzelnen Maßnahmen belassen wollen. Ein Effizienzhaus bringt in der Regel zwar die höhere Ersparnis, ist allerdings meist auch die teuerste Variante.

„Wenn feststeht, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen, muss überprüft werden, welche technischen Anforderungen für die Zuschüsse bestehen“, so Becker. Bei BAFA-Anträgen ist außerdem neu, dass zunächst Angebote von Fachunternehmen für die geplante Maßnahme eingeholt werden können, spätestens zur Antragstellung muss aber ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen.

Lange Wartezeit

Ein Haken bei den BAFA-Förderungen ist die lange Bearbeitungszeit. Hinzu komme ein Förderstau, ausgelöst durch die Haushaltssperre des Bundes im Dezember, erklärt Cathrin Becker: „Jetzt ist die Haushaltssperre zwar aufgehoben, aber viele Förderanträgen konnten nicht bearbeitet werden.“ Deshalb könne es zu weiteren Verzögerungen kommen, so die Energieberaterin. 

„Auf eigenes Risiko dürfen Sie beginnen, sobald der Förderbescheid abgeschickt ist. Aber es ist eben ein Risiko, weil Sie nicht wissen, ob die Förderung kommt. Deshalb sollte man abwarten. Außer Sie setzten die Maßnahme so oder so um, auch ohne Fördermittel.“

Alternativer Steuerrabatt

Der Steuerrabatt war bisher in seltenen Fällen die attraktivere Variante. Das hat sich mit den neuen Regelungen geändert. Der Steuerrabatt sieht für energiesparende Maßnahmen einen Steuerbonus von 20 Prozent vor, das entspricht der Grundförderung. Alrun Jappe sieht Vorteile: „Ich kann direkt loslegen und rechne die Kosten hinterher einfach mit der Steuererklärung ab. Ich muss nicht erst, wie bei den anderen Fördermaßnahmen, auf den Zuwendungsbescheid warten.“

Zudem brauche es hierfür nicht zwingend einen Energieberater. Ein Nachweis der Fachfirma reiche aus, um den Steuerrabatt zu erhalten. Aber es empfehle sich dennoch, einen Energieberater einzuschalten.

Fördermittel oder Steuerbonus?

Vor Beginn der Bauarbeiten sollte unbedingt durchgerechnet werden, welche finanziellen Vorteile die unterschiedlichen Möglichkeiten bringen. Der Hauseigentümer muss sich allerdings zwischen Steuerrabatt oder öffentliche Förderung durch Zuschüsse und Kredite entscheiden. Eine Kombination aus mehreren ist nicht möglich.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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