Steuererklärung im Alter: Was Rentner wissen müssen
Gut zu wissen
Nicht alle Pensionäre und Rentner müssen eine Steuererklärung machen. Aber immer mehr rutschen in die Pflicht. Was man als Rentner wissen sollte und wie man nicht mehr Steuern zahlt als nötig.
Stellen wir uns vor: Man ackert sein ganzes Leben lang, zahlt brav in die Rentenkasse ein oder legt sogar Geld für eine Altersvorsorge beiseite. Endlich ist es dann so weit und man hat Zeit zum Durchatmen und das verdiente Geld zu genießen. Und dann steht das Finanzamt vor der Tür und will auch noch seinen Anteil. Denn auch in der Rente können Steuern anfallen.
Wer im Ruhestand Steuern zahlen muss
Jedes Jahr stehen rund 1,4 Millionen Neurentner in Deutschland vor der Frage, ob sie zur Steuererklärung verpflichtet sind oder nicht. Auch wer schon länger nicht mehr arbeitet und bisher ohne Erklärung auskam, kann bei Rentenerhöhungen in diese Pflicht rutschen.
Im ersten Jahr des Ruhestands führt aber meist kein Weg daran vorbei, wie Isabell Pohlmann von Stiftung Warentest erläutert: „Fast alle müssen in diesem Übergangsjahr eine Steuererklärung machen. Da kommen die Einkünfte aus der angestellten Beschäftigung und der Rente zusammen. Und wenn das mehr als 410 Euro Renteneinkünfte sind, dann ist die Steuererklärung Pflicht.“
Wann man keine Steuererklärung machen muss
Nach dem ersten Jahr kommt es dann darauf an, wie hoch die Rente ist. Wer nämlich über den Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr kommt, muss auf jeden Fall eine machen. Wer weniger Rente bezieht, ist von einer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt befreit.
„Wer sich unsicher ist, kann als Alternative auch einfach eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dann wird sich zeigen, ob Steuern fällig werden“, rät Pohlmann. “Und wenn das Finanzamt dann ermittelt, dass es nicht nötig gewesen wäre, dann hat man vielleicht auch für die nächsten Jahre Ruhe.“
Achtung bei Versäumnis
Grundsätzlich gilt: Je früher man herausgefunden hat, ob man eine Erklärung machen muss, desto besser. Es ist keine gute Idee, es einfach auf sich zukommen zu lassen und zu hoffen, dass es das Finanzamt nicht bemerkt.
Wer spät dran ist – ganz gleich ob mit oder ohne Aufforderung des Finanzamts -, muss mit möglichen Verspätungszuschlägen von 25 Euro für jeden zu spät abgegebenen Monat rechnen.
Handwerker, Spenden oder Arztrechnung geltend machen
Die gute Nachricht: Wer eine Steuererklärung abgibt, muss nicht zwangsläufig ans Finanzamt zahlen. Viele Steuerfreibeträge und Vergünstigungen helfen gerade im Ruhestand die Steuerlast zu senken. Isabell Pohlmann gibt ein paar Beispiele: „Ausgaben für die medizinische Versorgung, die Fahrt zum Arzt, die Zuzahlung für Medikamente, eine Brille oder Zahnersatz. Das sind alles Posten, die sich auswirken können.“
Aber auch Gärtnerarbeiten, Handwerker oder Haushaltshilfen können von Rentnern und Pensionären steuerlich abgesetzt werden. Deshalb sei es auch wichtig, jeden Beleg bis zur nächsten Steuererklärung aufzubewahren, so Pohlmann. So gelinge es vielen Rentnern ihre Steuer dann auf null zu drücken.
So viel ist steuerfrei
Man sollte wissen, dass bei der gesetzlichen Rente zwar ein Großteil, aber nicht alles steuerpflichtig ist. Wer seine Rente in diesem Jahr antritt, muss beispielsweise ungefähr 82 Prozent seiner Renteneinkünfte versteuern, der Rest ist steuerfrei. Bei privaten Rentenversicherungen ist das umgekehrt. Da sind ungefähr 20 Prozent zu versteuern, die restlichen 80 Prozent sind steuerfrei.
„Das Problem ist, dass für viele Renten unglaublich viele Regeln gelten. Am besten fragt man beim Lohnsteuerhilfeverein oder bei einem Steuerberater nach Unterstützung. Dann kriegt man das in den kommenden Jahren vielleicht auch allein hin“, empfiehlt Isabell Pohlmann.
Wie man die Steuererklärung macht
Grundsätzlich wird die Steuererklärung für Rentner wie jede andere auch, entweder auf Papier oder über Online-Formulare eingereicht. Bei den auszufüllenden Formularen finden Rentner vieles wieder, was sie oftmals aus der Steuererklärung im Berufsleben kennen. Einige Posten werden in zusätzlichen Abschnitten aufgeführt.
Wer die Steuererklärung über den elektronischen Weg einreichen möchte, hat die Möglichkeit, das über das Elster-Portal der Finanzverwaltung zu tun. Auf dem Portal gibt es sogar eine vereinfachte Version für Rentner und Pensionäre.
Fristen für 2023
Wer weiß, dass er eine Steuererklärung für 2023 machen muss, der sollte diese bis spätestens 2. September 2024 einreichen. Wer sich Expertenhilfe holt, hat bis Mitte kommenden Jahres Zeit.
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Ein Thema aus der Sendung "Bunte Funkminuten" am 03.04.2024 auf SR 3 Saarlandwelle.
"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.