Versicherungen (Symbolbild) (Foto: dpa)

Wärmepumpen und Photovoltaik sicher versichern

Gut zu wissen

Lisa Christl   29.06.2023 | 09:30 Uhr

Wer eine Photovoltaik-Anlage oder Wärmepumpe besitzt, ist nicht verpflichtet, diese auch zu versichern. Da es sich in der Regel aber um hohe Investitionen handelt, kann sich die Versicherung im Schadensfall lohnen.

„Die Versicherung einer PV-Anlage oder Wärmepumpe ist für jeden Anlagenbesitzer sinnvoll“, sagt Wolfgang Schröder. Er ist Sachverständiger für Photovoltaikanlagen. Denn obwohl die Preise von Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren gesunken sind, handelt es sich um verhältnismäßig hohe Investitionen. Eine einzelne Photovoltaik-Anlage kostet etwa 20.000 Euro, eine Wärmepumpe kann bis zu 65.000 Euro kosten. Investition und Betrieb einer Anlage stellen also grundsätzlich ein unternehmerisches Risiko dar.

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Gut zu Wissen: Versicherungsschutz für PV-Anlage und Wärmepumpe
Audio [SR 3, (c) SR 3 Lisa Christl, 29.06.2023, Länge: 07:07 Min.]
Gut zu Wissen: Versicherungsschutz für PV-Anlage und Wärmepumpe

Brandschäden am teuersten

Wie sehr sich eine Versicherung lohnt, zeigen auch die Schadens-Statistiken. „Am häufigsten sind Elementarschäden wie Überspannungen durch Blitze, danach kommen Schneedruck und Sturm. Durch Wetterextreme kommt das immer mehr vor“, erklärt Wolfgang Schröder. Und diese Arten von Schäden gehören nach Bränden zu den teuersten.

„Bei einem Totalschaden können die Kosten so hoch sein wie der Neupreis einer Anlage“,  ergänzt der Experte. Die Versicherungen für eine Anlage fangen bei ungefähr 150 Euro im Jahr an. Das heißt: Eine Versicherung kann sich im Falle eines Totalschadens schnell lohnen. Und auch die Reparaturkosten einer beschädigten Wärmepumpe oder das finanzielle Risiko eines Ertragsausfalles einer Photovoltaik-Anlage übernehmen einige Versicherungen, erklärt Wolfgang Schröder.

Die Anlage mit in die Gebäudeversicherung aufnehmen

In den letzten Monaten haben sich Diebstähle von Wärmepumpen deutlich vermehrt. Aber nicht alle Versicherungen übernehmen die Kosten in solchen Fällen. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten nur dann, wenn die Wärmepumpe zusätzlich in die Versicherungspolice aufgenommen wurde.“

„Die Wohngebäudeversicherung ist der günstigste und einfachste Weg, hat aber auch Nachteile. Eine Wärmepumpe oder PV-Anlage ist nämlich nur so versichert, wie das Gebäude versichert ist“, erklärt der Wolfgang Schröder. „Falls es beispielsweise durch einen Blitzeinschlag beim Nachbarn zu einem Kurzschluss in der eigenen Anlage kommt, greift die Gebäudesicherung nicht.“ Sie ist also nur dann wirksam, wenn das Gebäude oder die Anlage explizit vom Schaden betroffen sind.

Und auch die Ertragsausfälle im Falle eines Schadens übernimmt eine Wohngebäudeversicherung nicht. Das heißt also, obwohl eine Gebäudeversicherung vor Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel schützen kann, deckt sie nicht alle Schadensfälle ab.

Allgefahren-Versicherung

Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen sind technische Anlagen. Daher empfiehlt es sich, einen speziell darauf zugeschnittenen Versicherungsschutz zu wählen, so Wolfgang Schröder. Er rät deshalb zu einer Elektronikversicherung, die in den meisten Fällen eine Allgefahrendeckung umfasst.

Schröder erklärt: „Diese Deckung leistet Entschädigungen für Beschädigung oder Zerstörungen (Sachschäden) an einer versicherten Sache, die der Versicherungsnehmer nicht vorhersehen konnte.“

Solche Schäden können sein:

  • Naturereignisse, wie Sturm Blitz, Hagel, usw.
  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Kurzschluss
  • Brand, Explosion, Implosion o.ä.
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Tierbiss (zum Beispiel Marderbiss)
  • Konstruktions- oder Materialfehler
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, Diebstahl o.ä.

Wenn die Anlage etwas anderes beschädigt

Die bisher aufgelisteten Beispiele zeigen, wie PV-Anlagen oder Wärmepumpen von extern einwirkenden Schäden versichert sind. Es kann aber auch vorkommen, dass eine Anlage und deren Betrieb Fremdschäden verursachen.

„So könnte zum Beispiel ein herabfallendes Solarmodul ein fremdes Auto beschädigen oder die Anlage im örtlichen Versorgungsnetz eine Störung verursachen“, sagt Schröder. Für diese Gefahrenlagen lohne sich eine sogenannte Betreiberhaftpflichtversicherung.

Besonders wichtig sei diese Versicherung für Anlagenbesitzer, die auf fremden, angemieteten Dächern oder Grundstücken eine PV-Anlage oder Wärmepumpe anbringen. Sie kann mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Gebäudeeigentümer oder auch Dritte absichern. Diese Versicherung ist aber auch für private Anlagenbesitzer zu empfehlen, die auf dem eigenen Grundstück eine Anlage nutzen möchten.

Im Schadensfall schnell sein

Kommt es zum Fremdschaden oder Schaden an der eigenen Anlage, sollte schnell gehandelt werden. „Man sollte besser nichts auf eigene Faust reparieren lassen“, warnt Wolfgang Schröder. Denn je früher ein Schaden gemeldet wird, desto eher kann es zu einer Schadensminderungspflicht kommen. Außerdem kann die Ursache schneller geprüft werden und nachvollziehbarer sein. Das Schadensbild ist so lange unverändert zu belassen, bis eine Freigabe des Versicherers erfolgt ist oder ein Sachverständiger den Schaden begutachtet hat.

Wolfgang Schröder empfiehlt außerdem die Informationen zwischen Anlagenbesitzer, Installateuren, Versicherung und Gutachter auszutauschen. Nur so würde eine reibungslose Schadensabwicklung garantiert.

Schäden durch strafbare Handlungen, beispielsweise bei einem Diebstahl, müssen außerdem sofort der Polizei gemeldet werden.

Versicherung auf Neuwert

In den meisten Versicherungen steht, dass die PV-Anlage oder Wärmepumpe auf Neuwert versichert ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass bei einer Beschädigung der Anlage diese gleich durch eine neue ersetzt wird. „Man kann sich das wie bei einer Vollkaskoversicherung von einem Auto vorstellen. Bei einem Schaden am Kotflügel übernimmt die Versicherung die Kosten allein für dessen Reparatur oder Ersatz. Man hat keinen automatischen Anspruch auf einen Neuwagen“, erklärt Schröder.

Die Versicherung auf Neuwert hängt mit dem Preis zusammen. Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadenersatz nicht die ursprünglichen Herstellungskosten verlangen, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Anlage. Wurde beispielsweise eine Anlage vor zehn Jahren für 45.000 Euro gekauft und diese zum jetzigen Zeitpunkt aber nur noch 20.000 Euro kostet, hat man maximal den Anspruch auf diesen Neuwert einer Anlage.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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