Gut zu wissen: Unseriöse Angebote für Strom- und Gasverträge

Was tun bei unseriösen Angeboten für Strom- und Gasverträge per Telefon?

Gut zu wissen

Sarah Sassou   10.08.2023 | 09:30 Uhr

Das sind gute Nachrichten: Die Preise für Strom und Gas sind wieder gesunken. Dann könnte es sich jetzt auch wieder lohnen, den Lieferanten zu wechseln. Aber Vorsicht – auch unseriöse Anbieter sind unterwegs. Bei der Verbraucherzentrale Saarland melden sich vermehrt Menschen, die ungewollt einen Lieferantenvertrag am Telefon abgeschlossen haben.

„Die Anrufer melden sich mit: 'Ich bin ihr Energielieferant' und führen die Angerufenen auf die falsche Fährte, weil diese denken, ihr Energieversorger sei am Telefon“, beschreibt Eva Ludwig von der Verbraucherzentrale Saarland die Erfahrungen von Ratsuchenden. Das schaffe Vertrauen und bringe die Angerufenen dazu, persönliche Daten preis zu geben. Die brauchen die schwarzen Schafe, um einen Vertrag auf den Weg zu bringen. „Es geht ihnen nicht darum, zu informieren, sondern gleich einen Liefervertrag abzuschließen.“

Unseriöse Anrufe

Eigentlich sind Werbeanrufe nur bei Kunden erlaubt. Das ist den Anrufern aber egal. So gehen sie vor:

  • Abfragen von Zählerstand, Zählernummer und dem aktuellen Lieferanten
  • Während des Anrufs schicken sie eine SMS oder E-Mail, in der der Angerufene den Vertragsbedingungen schriftlich zustimmen soll.

Nicht übereilen

Der Hintergrund: Seit zwei Jahren müssen Verbraucher Verträgen, die am Telefon abgeschlossen werden, schriftlich zustimmen. Während eines solchen Telefonats sollte man niemals parallel eine SMS oder Mail beantworten, warnt Eva Ludwig.

„Sie können das nicht leisten, die ganzen Vertragsbedingungen durchzugehen und zu prüfen, während Sie am Telefon sind.“  Selbst wenn die Ersparnis auf den ersten Blick groß erscheint, der Teufel steckt im Detail.

Abschläge nicht hoch genug

„Oft werben die Anrufer damit, dass sie einen viel niedrigeren Abschlag bieten. Aber wichtig ist ja der Arbeitspreis für die Kilowattstunde Strom oder Gas“, sagt Eva Ludwig. Denn wenn die Abschläge nicht hoch genug angesetzt sind, decken sie die tatsächlichen Verbrauchskosten nicht und eine Nachzahlung wird fällig.

Wer sich hat beschwatzen lassen und einen Vertrag mit einem unseriösen Anbieter abgeschlossen hat, kann den Vertrag widerrufen. Das geht bis zu 14 Tage, nachdem die Vertragsunterlagen schriftlich – per Mail oder per Post – zugegangen sind.

Online vergleichen

Wer den Anbieter wechseln will, sollte lieber selbst aktiv werden - über Vergleichsportale im Internet. Eva Ludwig von der Verbraucherzentrale hat ein paar Tipps, wie man den Suchfilter richtig einstellt.

  • Keinen Bonus mit einrechnen lassen, so kann man die Preise verschiedener Anbieter besser vergleichen
  • Auch regionale Anbieter im Filter zulassen
  • Nur Angebote anzeigen lassen, die man übers Vergleichsportal direkt abschließen kann, so dass man nicht auf eine andere Internetseite geleitet wird

Energieversorger anrufen

Wer sich nicht so gut im Internet auskennt, kann den klassischen Weg wählen: Energieversorger anrufen, den jährlichen Verbrauch und eine Kontaktadresse angeben. Die Angebote kommen dann per Post oder Mail ins Haus und man kann bequem die Preise vergleichen. 

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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