Gut zu Wissen: Entschädigung bei Flugausfall

Entschädigung bei Flugausfall

Gut zu wissen

Lisa Christl   21.02.2024 | 09:45 Uhr

Es ist ärgerlich und bringt die Reisepläne durcheinander, wenn der Flug sich verspätet oder ganz ausfällt. Gut, wenn man dann seine Rechte kennt.

Einige kennen das vielleicht: Man hat einen Flug gebucht, den Koffer gepackt, ist extra früh am Flughafen eingetroffen und dann fällt plötzlich der Flieger aus oder verspätet sich stark. So ging es auch Joachim Brill und seiner Frau Renate.

Ein Beispiel von vielen

Rückblick: Joachim Brill und seine Frau Renate sind bereit für den Abflug an diesem 7. September 2022. Zusammen mit rund 140 Fluggästen warten sie auf ihren Direktflug mit der Fluggesellschaft SmartLynx nach Teneriffa. Die Reise hat das Rentnerpaar über den Reiseveranstalter TUI gebucht. So weit, so gut.

Doch bei der Gepäckaufgabe erreicht sie die Nachricht, die kaum ein Fluggast hören will: Der Flug startet nicht – wann und ob überhaupt, ist noch unklar. Erst nach neun langen Stunden hebt der Flieger endlich ab. Auf sich sitzen lassen wollen die Brills das aber nicht.

Trotz rechtlicher Beratung und mehrfacher Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter und der Airline, ist in der Zwischenzeit nichts passiert. „Weder SmartLynx noch TUI haben bis heute reagiert. Man fühlt sich wie ein Spielball“, erzählt Joachim Brill dem SR.

Ansprüche auf Schadenersatz

Dabei haben die Brills wie alle anderen Passagiere das Recht auf eine Entschädigung, erklärt Rechtsanwältin Caroline Gebhardt: "Es gibt Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrecht-Verordnung, die je nach Entfernung zwischen 200 und 600 Euro liegen."

  1. Kurzstrecke: Flüge bis 1.500 Kilometer = 250 Euro
  2. Mittelstrecke: Flüge von 1.500 bis 3.500 Kilometer = 400 Euro
  3. Langstrecke: Flüge ab 3.500 Kilometer = 600 Euro

Alternativ können Fluggäste sich auf einen anderen Flug umbuchen lassen und den Preis erstattet bekommen. Voraussetzung für diese Ansprüche sind sogenannte EU-Flüge. Ein EU-Flug liegt vor, wenn der Flug in der Europäischen Union (EU) startet oder der Zielflughafen sich innerhalb der EU befindet und dieser mit einer europäischen Airline anfliegt.

Können Zahlungen abgelehnt werden?

In der Regel haben Verbraucher das Recht auf eine Ausgleichszahlung bei Flugausfall oder Verspätung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. "Ablehnen kann der Anbieter die Ansprüche nur bei außergewöhnlichen Umständen. Das sind salopp gesagt Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie politische Unruhen oder Unwetter", erklärt Caroline Gebhardts.

In solchen Fällen muss die Fluggesellschaft allerdings nachweisen können, dass alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, um die Beeinträchtigung für den Fluggast so gering wie möglich zu halten.

Außerdem können keine Ausgleichszahlungen verlangt werden, wenn die Airline mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung informiert hat und eine anderweitige Beförderung angeboten wurde.

Am Flughafen erste Schritte einleiten

"Wird ein Flug gestrichen oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, sollte man sich gleich am Flughafen an das Bodenpersonal wenden“, rät Caroline Gebhard. „Wenn man über einen Reiseveranstalter gebucht hat, sollte man ihn auch gleich informieren."

Die Anwältin empfiehlt außerdem: die Anzeigetafel zu fotografieren, Kontakte mit anderen Reisenden auszutauschen und sich eine Bestätigung der Fluggesellschaft über die Flugunregelmäßigkeit geben zu lassen, sofern eine solche angeboten wird.

Nicht aufgeben, Hilfe holen

"Erfahrungsgemäß regeln die Anbieter die Ausgleichszahlungen aber nicht ohne Klage“, berichtet die Rechtsanwältin.

Wurde eine Forderung an die Airline oder den Reiseveranstalter gestellt, aber keine Zahlung bestätigt, können gegen ein Honorar ein Rechtsanwalt oder sogenannte Sofortentschädiger helfen, oder kostenfrei die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.

Joachim Brill und seiner Frau bleiben also noch ein paar Möglichkeiten offen, auch wenn es ihnen schon lange nicht mehr ums Geld geht.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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