Eine sogenannte Dashcam hängt unter dem Rückspiegel eines Autos (Foto: IMAGO / Jochen Tack)

Dashcams - ein Hilfsmittel zur Unfallaufklärung?

Gut zu wissen

Sarah Sassou   15.06.2023 | 09:30 Uhr

Eine Autofahrt mit einer fest installierten Kamera mitfilmen, um bei einem Unfall Beweise zu haben - das sollen sogenannte Dashcams. Diese sind zwar erlaubt, aber die Aufnamen werden nicht immer als Beweismittel zugelassen.

Ein Autounfall passiert und alle Beteiligten haben die Situation anders erlebt. Bei der Ermittlung der Schuld wäre da ein objektiver Zeuge Gold wert. Das denken sich mittlerweile auch viele Autofahrer und installieren in ihrem Fahrzeug eine sogenannte Dashcam. Die Kamera wird hinter der Windschutzscheibe befestigt und zeichnet Situationen im Straßenverkehr auf – doch so ganz unproblematisch ist das nicht.

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Gut zu wissen: "Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informelle Selbstbestimmung wiegen schwer"
Audio [SR 3, Moderation: Carmen Bachmann, 15.06.2023, Länge: 05:00 Min.]
Gut zu wissen: "Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informelle Selbstbestimmung wiegen schwer"
Studiogespräch mit Sarah Sassou aus der SR-Wirtschaftsredaktion

Persönlichkeitsrechte können verletzt werden

Dashcams sind in Deutschland zwar erlaubt – in Autos, an Motorrädern oder auch Fahrrädern. Aber Gerichte lassen die Aufnahmen nicht immer als Beweismittel zu, sie können aber von Fall zu Fall verwertet werden, das hatte der BGH entschieden. (Az. VI ZR 233/17).

Ob sie zulässig sind, kann auch davon abhängen, inwiefern sie Persönlichkeitsrechte verletzen. Denn der Datenschutz spielt in Deutschland eine große Rolle: Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informelle Selbstbestimmung wiegt schwer. Eigentlich ist das Aufzeichnen mit der Dashcam nämlich nur erlaubt, wenn er anlassbezogen aufnimmt und den Datenschutz nicht verletzt. Aufnahmen von Personen gehen nur dann, wenn diese zugestimmt haben. „Und diese Informationspflicht ist natürlich im Straßenverkehr nicht möglich“, sagt Alexander Schnaars vom ADAC.

Moderne Dashcams speichern anlassbezogen

Darauf haben Hersteller von Dashcams aber reagiert. Sie haben Geräte entwickelt, die Aufnahmen nur dann speichern, wenn es einen Anlass dafür gibt. Alexander Schnaars erklärt: „Da gibt es Kameras, die einen bestimmten Sensor haben, das nennt sich G-Sensor. Der löst dann bei einer Kollision aus und die Daten kurz vor und kurz nach der Kollision werden gespeichert.“ Gibt es keinen Anlass, die Aufnahmen zu speichern, überschreibt die Kamera die Daten eben immer wieder.

Bußgelder bei Datenschutzverletzung

Solches Material, dass dabei helfen kann, einen Unfallhergang zu konstruieren, könnte dann vor Gericht zum Einsatz kommen. Trotz der Entscheidung des BGH, dass Dashcam-Aufnahmen erlaubt sein können, ist man dadurch nicht vor einem Bußgeld gefeit – weil die Aufnahmen gegen den Datenschutz verstoßen.

Was nicht erlaubt ist, ist ohne Anlass ständig den Verkehr über eine Dashcam aufzuzeichnen und mit den Aufnahmen als eine Art Hilfssheriff zu agieren, wenn andere Verkehrsteilnehmer zum Beispiel falsch parken oder zu schnell fahren. Denn in diesen Fällen hat der Aufzeichnende definitiv das Persönlichkeitsrecht anderer verletzt.

Rabatte bei Versicherern

Viele neue Autos haben bereits Kameras und andere Assistenzsysteme eingebaut, zum Beispiel als Einparkhilfen. Diese könnten laut Verkehrsexperten bereits als Dashcams verwendet werden. Darüber, ob die Geräte den Verkehr sicherer machen, gibt es gegensätzliche Meinungen - auch bei Versicherungen. Einige Versicherer berücksichtigen, wenn ein Fahrzeug über eine Dashcam verfügt und gewähren bei der Prämie Rabatt.

Dashcams zum Vergnügen

Auch einige Motorräder oder Fahrräder sind mit Dashcams am Lenker ausgestattet – nicht immer, um bei einer Unfallrekonstruktion gewappnet zu sein, sondern um spektakuläre Touren bildlich festzuhalten. Und auch hier gilt: Gegen seinen Willen bzw. ohne die ausdrückliche Erlaubnis darf man keinen anderen Menschen filmen.

Regeln im Ausland

Wie ist das eigentlich im Ausland? In Frankreich ist die Nutzung einer Dashcam eher unproblematisch, sagt ADAC-Experte Alexander Schnaars. Wenn man eine Aufzeichnung nach einem Unfall als Beweismittel verwenden möchte, muss man unmittelbar nach dem Vorfall die betroffenen Personen informieren.

In Luxemburg, Belgien Österreich und der Schweiz sind die Regeln dagegen strenger. „Hier bestehen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Erlaubt sind nur Kameras mit einer geringen Auflösung“, sagt Schnaars. Hält man sich nicht an die rechtlichen Vorgaben, können in Osterreich sogar Bußgelder im fünfstelligen Bereich verhängt werden. Vor einer Fahrt in den Urlaub sollte man sich also zunächst über die rechtliche Lage informieren, wenn man eine Dashcam im Auto installiert hat.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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