Rüdiger Schneidewind (Foto: Imago/BeckerBredel)

Schneidewind: Steuerzahlerbund fordert Ende der Hängepartie

mit Informationen von Thomas Gerber   26.04.2023 | 08:18 Uhr

Schon seit über einem Jahr läuft das Disziplinarverfahren gegen den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind – zu lang, findet der Bund der Steuerzahler und fordert eine Entscheidung. Das zuständige Ministerium hält sich bedeckt.

Der Bund der Steuerzahler hat das Innenministerium aufgefordert, im Fall des vom Dienst suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind zeitnah eine Entscheidung zu fällen. Der Landesvorsitzende Christoph Walter verwies auf Schneidewinds Verurteilung durch das Landgericht, die seit März vergangenen Jahres mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig ist.

"Die Causa Schneidewind - eine Zumutung"
Audio [SR 3, Thomas Gerber, 26.04.2023, Länge: 02:19 Min.]
"Die Causa Schneidewind - eine Zumutung"

Rückkehr ins Amt ausgeschlossen

Eine Entscheidung im Disziplinarverfahren stehe aber noch immer aus. Die Bearbeitungszeit von inzwischen mehr als einem Jahr sei „für alle Beteiligten und natürlich auch den Steuerzahler ein unhaltbarer Zustand“. Derzeit erfolge eine monatliche Entlohnung Schneidewinds bei „null Gegenleistung“.

Eine Rückkehr ins Amt schloss Walter aus, da Schneidewind zu viel „verbrannte Erde“ hinterlassen habe. Es spreche allerdings nichts dagegen, Schneidewind an anderer Stelle in der öffentlichen Verwaltung zu beschäftigen.

Ministerium: Verfahren läuft weiter

Schneidewind war 2021 in der sogenannten Detektivaffäre vom Landgericht wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt worden. Damit ist er vorbestraft. Das Innenministerium hatte den 54-Jährigen im Zuge der Ermittlungen gegen ihn bereits vor mehr als vier Jahren, im März 2019, vom Dienst suspendiert und seine Bezüge gekürzt.

Seither erhält er 81 Prozent seines Oberbürgermeistergehalts. Auf SR-Anfrage erklärte das Ministerium, das Disziplinarverfahren gegen Schneidewind „laufe weiterhin und entspreche den gesetzlichen Vorgaben“.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 26.04.2023 berichtet.


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