Heizungstausch: Förderanträge können ab sofort gestellt werden

Wer in seinem Einfamilienhaus wohnt und die alte, fossile Heizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen will, kann jetzt dafür auf Grundlage des Gebäude-Energiegesetzes (GEG) Förderung beantragen. Der Antrag zum Start am 27. Februar war bereits groß.

Ab sofort nimmt die KfW Förderanträge für den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen entgegen. Und das Interesse ist groß: Schon am Morgen des 27. Februar gab es auf der Registrierungsseite längere Wartezeiten. Ralph Schmidt, Geschäftsführer der "Arge Solar", geht davon aus, dass trotz des aktuellen Runs ausreichend Mittel für die Förderung zur Verfügung stehen.

Antrag, Handwerkervertrag und Bestätigung

Den Antrag kann man online stellen, "wenn man zuvor einen entsprechenden Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen hat", so Schmidt. Das heißt: Vor Antragstellung müsse man mit einem Handwerker einen entsprechenden Vertrag vereinbart haben. Der Handwerker oder ein externer Energieberater müsse zudem bestätigen, dass die neue Anlage auch die Anforderungen erfülle. Zusammen mit dem Leistungsvertrag und der Bestätigung könne man dann den Antrag stellen, so Schmidt. Mit diesem neuen Verfahren soll vermieden werden, dass einfach mal Anträge auf Vorrat gestellt werden.

Seite für die Antragsstellung: www.kfw.de

Zuschüsse von bis zu 70 Prozent

Zunächst können Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern die Anträge stellen, wenn sie ihre alte, fossile Heizung durch eine klimafreundliche Anlage ersetzen möchten. Sie erhalten einen Zuschuss von 30 bis 70 Prozent.

Die Grundförderung betrage 30 Prozent - und zwar für alle, so Schmidt. Und dann gebe es noch weitere Boni: einen Gewindigkeitsbonus, einen einkommensabhängigen Bonus, Effizienz-Boni. Kombinationen seien möglich. Die Boni seien aber erst mal nur für selbst genutzte Wohnhäuser gedacht und je geringer das Haushaltseinkommen, um so höher sei beispielsweise der einkommensabhängige Bonus.

Welche Heizungen werden gefördert?

Bezuschusst werden Wärmpepumpen, aber auch andere klimafreundliche Heizungen wie zum Beispiel Biomasse- oder Solarthermie- Anlagen, Brennstoffzellenheizungen oder auch der Anschluss an ein Wärmenetz.

Geld gibt es erst am Ende

Es können auch Anträge für bereits in Auftrag gegebene Arbeiten gestellt werden. Allerdings müssen Antragsteller in Vorkasse gehen. Die Zuschüsse werden erst nach Beendigung der Arbeiten ausgezahlt.

Gestaffelte Antragsberechtigungen

Im Laufe des Jahres soll die Förderung auf weitere Personenkreise ausgedehnt werden. Ab Mai etwa sollen auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt sein. Danach folgen im Sommer Haus- und Wohnungseigentümer sowie Unternehmen.

Alte Heizungen können weiter betrieben werden

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass alte, noch funktionierende Heizungen weiter genutzt werden dürfen. Auch im Schadensfall, wenn sie repariert werden können.

Nur bei Neubauten ist es seit dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben, dass Heizungen über 65 Prozent erneuerbare Energien verfügen müssen.

Mehr zum Thema Heizungsgesetz

Ein Thema in der "Region am Nachmittag" am 27.02.2024. auf SR 3 Saarlandwelle.

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