Buchdrucker zeigt Touristen an einer Nachbildung der Guttenberg-Druckerpresse die Anfänge des Buchdrucks (Foto: dpa)

Saarländischer Erfindergeist

Christian Ignatzi   21.09.2016 | 16:22 Uhr

Der deutsche Erfindergeist gilt ja weltweit als Legendär. Den Buchdruck, das Auto, den BH, all das haben Menschen hierzulande erfunden und noch immer gibt es viele Patente, die Jahr für Jahr zur Anmeldung kommen. Aber wie ist das eigentlich bei uns im Saarland? Sind wir auch die großen Erfinder wie zum Beispiel die Baden-Württemberger?

Seit mehr als 25 Jahren arbeitet Jörg Schlimmer mit Erfindern. Wie viele Erfindungen er währenddessen gesehen hat, kann er gar nicht mehr zählen. Wie viele im Jahr 2015 dazu kamen, weiß er dagegen ganz genau. Deutsche Erfinder meldeten 66.889 Patente an. 214 von ihnen im Saarland. Damit liegen wir hier hinter Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt auf dem viertletzten Platz.

„Das Problem liegt darin, die drei größten Anmelder in Deutschland sind Bosch, Schäffler und Ford und ZF und wenn man dann sieht, dass alle Erfindungen über die Stammwerke angemeldet werden und dem Bundesland zugeordnet werden, wo der Stammsitz ist – man müsste in dem Fall den Wohnsitz des Erfinders statistisch auswerten und dann würde man eine realistische Zahl bekommen.“

Patente aus dem Saarland nicht im Saarland registriert

Heißt: Würden die Patente von Bosch, ZF und Co dem Wohnsitz des Erfinders selbst zugeordnet, wäre das Saarland vielleicht gar nicht so weit unten. Einer der fleißigen Erfinder aus dem Saarland ist Frank Zimmer. Er hat im Mai dieses Jahres das Patent für eine spezielle Ölrezeptur seines Unternehmens angemeldet:

„Das Schmuggleröl ist eine Ölmischung zusammen mit einer essenziellen Omega3-Fettsäure, der DHA. Das Besondere daran, diese DHA wird aus Algen gewonnen und nicht aus Fischen. Dazu kommt noch ein Kürbiskernöl wegen dem besonders nussigen Geschmack. Damit schmuggeln wir das Leinöl an den Geschmacksnerven vorbei.“

Leinöl ohne Bittergeschmack

Das bittere Leinöl soll also nicht zu schmecken sein und Omega-Drei-Säuren sind vegan – die Idee war geboren, mit der Frank Zimmer zu Saaris kam. Der Ablauf für die Anmeldung bei war einfach, erzählt Zimmer.

„Wir setzen uns erstmal intern zusammen, erstellen diese Rezeptur. Mit dieser Rezeptur kommen wir dann hier her zum Herrn Schlimmer und klären dann mit ihm ab, ob es Sinn macht, diese Rezeptur überhaupt anzumelden.“

Schlimmer sucht in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenrechtsamts in München danach, ob es schon irgendwo ähnliches gibt. Mehr als 100 Millionen Dokumente sind dort verzeichnet:

„Grundvoraussetzung für die gewerblichen Schutzrechte ist Neuheit, bei Patenten weltweite Neuheit zum Anmeldetag. Das heißt, wenn etwas Identisch schon existiert, kann ein Schutzrecht nicht erteilt werden.“

Der Name schützt

Im Fall des Schmuggleröls gab es nichts Vergleichbares. Frank Zimmer konnte die Rezeptur also schützen lassen mit einer Gebrauchsmusterschutzanmeldung. Dazu kam in seinem Fall aber noch der Name des Öls, mit einer Markenschutzanmeldung. Jörg Schlimmer erklärt:

„Eine Marke ist ein Namen oder Zeichen, früher Warenzeichen für eine Ware oder Dienstleistung. Das kostet 300 Euro für zehn Jahre. Eine Marke ist auch das einzige Schutzrecht, das unbegrenzt läuft.“

Patente ab 60 Euro

Für 25 Jahre kann sich ein Erfinder noch für 70 Euro ein bestimmtes Design schützen lassen. Im Gegensatz dazu gibt es die Patentanmeldung für 60 Euro, sie ist aber nur 20 Jahre gültig und kostet dazu jährlich einen steigenden Betrag. Im 20 Jahr zum Beispiel 2000 Euro. Man muss deshalb gut überlegen, ob man diesen Betrag investieren ist. Frank Zimmer hat es sich gut überlegt. Er verkauft sein Öl jetzt unter einem geschützten Namen und mit geschützter Rezeptur. Für 20 Jahre wird ihm das jetzt erstmal keiner streitig machen. Auch kein Großunternehmen wie ZF oder Bosch.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja