Dehoga: Rauchfreie Gaststätten im Saarland haben sich bewährt

Vor 15 Jahren wurde das Rauchen in der Gastronomie schrittweise verboten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband war auch im Saarland gegen das Gesetz und befürchtete weniger Besucher in den Kneipen. Nach 15 Jahren sieht der Verband im Saarland keinen Anlass für eine Rücknahme.

Seit 2008 gilt in Kneipen, Bars und Restaurants im Saarland das Nichtraucherschutzgesetz. Damals war der Aufschrei groß. Die Befürchtung war, dass die Zahl der Gäste sinken wird, wenn nicht mehr geraucht werden darf.

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"Es ist heute in der Gastronomie kein Thema mehr"

Laut Frank Horath, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband im Saarland, hat es nach der Einführung des Gesetzes verschiedene Phasen gegeben. Besonders Kneipen hätten sich mit der Nichtraucherregelung schwer getan, so Horath. "Da sind auch wirklich sehr viele vom Markt verschwunden." Im Laufe der Zeit und durch den gesellschaftlichen Wandel aber sei es heute in der Gastronomie kein Thema mehr.

Keine Forderungen aus der Gastronomie

Das Saarland hat bundesweit mit die strengsten Regeln für die Gastronomie. Es herrscht ein absolutes Rauchverbot im Innenbereich. So sehr man vor 15 Jahren für eine moderate Einführung des Gesetzes in Kneipen gekämpft habe, heute gebe es keinen Anlass für eine Rücknahme, sagt Horath. Laut dem Hauptgeschäftsführer des Saarlandes gibt es auch aus der Gastronomie keine Forderung für eine Lockerung.

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Freiräume im Außenbereich

Erlaubt ist das Rauchen in saarländischen Gaststätten nur noch im Außenbereich. Das Rauchverbot auch auf diesen Bereich auszuweiten, dafür gebe es aktuell keine Tendenz, so Horath. Der Betreiber könne auf seinem Privatgelände jedoch ein absolutes Rauchverbot verhängen. Der Dehoga spricht sich jedoch dafür aus, dem Gast diese Freiräume im Außenbereich zu überlassen. Die Ausweisung separater Raucherzonen in einem Biergarten hält Horath daher für nicht sinnvoll.

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Ein Thema in der Sendung "Region am Mittag" am 31.05.2023 auf SR 3 Saarlandwelle

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