Beleuchtete Computertastatur (Foto: dpa/Nicolas Armer)

Warum kann ich manche Inhalte online nicht abrufen?

  02.03.2018 | 09:03 Uhr

Sie suchen einen Inhalt, den Sie im Radio gehört haben, können ihn aber nicht auf unserer Webseite finden? Gut möglich, dass der Beitrag nicht (mehr) verfügbar ist. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers darf der SR nur einen Teil seiner Online-Inhalte unbefristet im Netz anbieten. Für den Rest gelten verbindliche Fristen nach dem "Verweildauerkonzept".

Wenn sich beim Besuch des SR-Onlineangebots die Fehlermeldung "Ohleck, die Seit' gebbt's nimmeh ! Fehler 404 – Seite nicht gefunden" statt des gewünschten Inhalts öffnet, hat das meistens den Grund, dass viele Inhalte aufgrund enger gesetzlicher Grenzen für öffentlich-rechtliche Onlineangebote leider nicht mehr angeboten werden dürfen.

Oder anders formuliert: Der SR muss die meisten online angebotenen Inhalte aus Radio und Fernsehen nach einer bestimmten Verweildauer wieder aus dem Angebot nehmen, auch wenn diese bereits von den Gebührenzahlern finanziert wurden und Ihnen ohne weitere Zusatzkosten zur Verfügung stehen könnten. Wir bedauern es sehr, dass wir Ihnen die gesuchten Beiträge nicht mehr zur Verfügung stellen können.

Unterschiedliche Fristen

Die Folge ist, dass alle SR-Inhalte spätestens seit dem 1. September 2010 eine ''Verweildauer'' haben. Das heißt, sie dürfen nur noch für eine bestimmte Frist im Netz bleiben.

Bei vielen Inhalten beträgt diese Verweildauer ein Jahr, zum Beispiel bei den meisten Dokumentationen, Magazinen und Reportagen.

Inhalte von zeit- und kulturgeschichtlicher Bedeutung gelten als fortlaufende zeitgeschichtliche Archive und dürfen unbegrenzt online bleiben. Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.

Die Einzelheiten sind im so genannten Verweildauerkonzept geregelt - einem Teil des Telemedienkonzeptes. Die Erstellung dieser Konzepte schreibt der Rundfunkstaatsvertrag vor.

Lizenzrechtliche Schranken

Außerdem gibt es einige Sendungen und Inhalte, die wir aus lizenzrechtlichen Gründen leider gar nicht online anbieten können.

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