Resturlaub – Welche Regeln gelten?

Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende zu. Grund genug, sich mal um die Urlaubsplanung für das kommende Jahr Gedanken zu machen. Ein Frage, die dann sicher auftaucht: Was ist mit dem Resturlaub aus 2017? Welche Regeln gelten?

 

Am Jahresende sind noch Urlaubstage übrig – das kommt nicht selten vor. Ganz grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland nach dem Bundesurlaubsgesetz einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf jährlich mindestens 24 Tage bezahlten Urlaub. Andere Vereinbarungen werden im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten.

Urlaub nehmen: Wer trägt die Verantwortung?

Rechtlich strittig ist derzeit, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer dafür verantwortlich ist, dass der Urlaub auch bis zum Jahresende genommen wird. Derzeit werde dies auch entsprechend beim EuGH diskutiert, so Timm Lau von der Arbeitskammer des Saarlandes. Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Urlaub zu nehmen. Man diskutiere derzeit aber darüber, ob nicht der Arbeitgeber dafür Sorge tragen müsse, dass der Urlaub auch abgebaut werde.

Resturlaub ins nächste Quartal mitnehmen

In der Regel gibt es gute Gründe, warum Resturlaub entsteht. Zum Beispiel, wenn Kollegen längerfristig erkranken oder im Betrieb übermäßig viel Arbeit ansteht. In solchen Fällen ist eine Übertragung des Urlaubs nach dem Bundesurlaubsgesetz in das nächste Jahr möglich. Dieser muss dann aber innerhalb des 1. Quartals genommen werden. Voraussetzung sei aber, dass irgendein Übertragungsakt stattfinde, sagt Timm Lau. So müsse man zumindest mit dem Arbeitgeber über die Übertragung sprechen oder gegebenenfalls schriftlich festhalten.

Wichtig ist: Der Resturlaub wird nicht nur im Bundesarbeitsgesetz geregelt, für manche Branchen und Betriebe gelten auch betriebliche Verordnungen oder tarifvertragliche Vereinbarungen. Diese sind dann rechtlich entscheidend.

Sonderfall: Krankheit

Kann der Resturlaub aufgrund einer Langzeiterkrankung nicht genommen werden, bleibt der Urlaubsanspruch bis zur Genesung bestehen. Er verfällt damit auch nicht nach Ende des ersten Quartals, so der Rechtsberater der Arbeitskammer, sondern erst ein Jahr später. Allerdings muss der Arbeitnehmer, sobald er wieder gesund ist, den Resturlaub zeitnah nehmen.

Andere Regelungen in der Elternzeit

Grundsätzlich gilt hier: Der Urlaub, der vor der Elternzeit noch offen ist, bleibt danach im vollen Umfang erhalten. Entscheidend ist aber, dass der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate in dem Betrieb gearbeitet hat. In diesem Fall ist es möglich, den Resturlaub im Verlauf des gesamten Jahres nach der Elternzeit zu nehmen.

Auszahlung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Eine Auszahlung von Urlaubstagen sei grundsätzlich nicht möglich, sagt Timm Lau. Ausnahme sei nur eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kann der Urlaub bis dahin aus betrieblichen Gründen (zum Beispiel Einarbeitung) nicht genommen werden, kann der Urlaub ausgezahlt werden. Dabei gilt: Scheidet man im ersten Halbjahr aus, kann man den Urlaub anteilig bekommen. Scheidet man im 2. Halbjahr aus, gilt der komplette Urlaub.

Urlaubswünsche angeben: Rechte und Pflichten

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt klar vor, dass der Urlaub nach den Wünschen der Arbeitnehmer zu planen ist, so der Rechtsberater der Arbeitskammer Timm Lau. Das Unternehmen kann aber vorab bestimmte Betriebsferien anordnen, an die sich die Arbeitnehmer dann auch halten müssen.

Ansonsten gilt: Der Arbeitnehmer beantragt den Urlaub, der Arbeitgeber kann diesen aus betrieblichen Gründen ablehnen, zum Beispiel wenn ein Kollege bereits Urlaub hat, der „sozial schutzwürdiger“ ist. Dann muss man den Urlaub für einen anderen Zeitraum nochmal beantragen.

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