Welche Rechte haben Reisende?

Die Politik reagiert auf die Corona-Krise mit teilweise einschneidenden Maßnahmen, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat. So hat die Bundesregierung eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Viele Veranstalter sagen Reisen ab, Flüge werden gestrichen. Was bedeutet das für Pauschaltouristen, was für Individualreisen?

Der Osterurlaub fällt in diesem Jahr bei vielen sicher aus. Die einen buchen erst gar nicht, die anderen haben zwar schon gebucht, aber angesichts der Corona-Pandemie will man nun doch zuhause bleiben oder der Veranstalter hat die Reise sogar schon abgesagt. Welche Rechte hat man dann?

Reise oder Flug gestrichen

Ein Kunde muss für das, was er nicht in Anspruch nehmen kann, auch nicht zahlen, sagt ARD-Rechtsexperte Klaus Hempel. Wenn also eine Pauschalreise oder eine Kreuzfahrt gestrichen wird, kann der Veranstalter dafür auch kein Geld verlangen. Anzahlungen kann man zurückfordern. Das gilt auch für einen Flug, den man gebucht hat, der gestrichen wird.

Allerdings sollte man Geduld haben, mahnt Hempel, denn die Reiseveranstalter befinden sich gerade in einer absoluten Ausnahmesituation, zudem sind Reisebüros derzeit nicht geöffnet und Hotlines oft überlastet.

Weltweite Reisewarnung

Angesichts der Corona-Pandemie hat das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Das bedeutet, Kunden können von einer schon gebuchten Pauschalreise ins Ausland kostenfrei zurücktreten, so Hempel. Bei offiziellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes hat die Rechtsprechung bisher immer entschieden, dass Urlauber dieses Recht haben. So dürfte es auch jetzt sein, und zwar bei allen touristischen Reisen ins Ausland.

Individuelle Reisen

Wer eine Reise ins Ausland individuell zusammengestellt und angezahlt hat, für den kann es im Vergleich zu Pauschalurlaubern schwieriger werden. Bei Individualreisen ins Ausland ist der Vertragspartner kein Reiseveranstalter im Inland, sondern zum Beispiel ein Hotel in Italien oder eine Mietwagenfirma in den USA. In Sachen Reiserücktritt gilt dann das jeweilige Recht vor Ort. Notfalls muss man seinen Anspruch bei den Gerichten in diesem Land durchsetzen. Das macht die Sache kompliziert, so Hempel.

Wer im Inland privat eine Unterkunft gebucht hat, der bekommt sein GEld zurück, da die Hotels derzeit keine Zimmer vermieten dürfen.

Weitere Informationen


Auch Thema auf SR 1 am 19.03.2020 in der Sendung 'Stand der Dinge'.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.