Infizierte in Unternehmen

In immer mehr Firmen gibt es die ersten Fälle von Corona-Erkrankungen. Was bedeutet dies für das Arbeitskollegium und welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen?

In immer mehr Firmen gibt es die ersten Fälle von Corona-Erkrankungen. Was bedeutet dies für das Arbeitskollegium und welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen? Darüber haben wir mit Alexander Birk, dem Leiter des Gesundheitsamtes Saarbrücken gesprochen.

Management von Kontaktpersonen

Durch entsprechende Befragungen muss herausgefunden werden, welche anderen Mitarbeiter unmittelbaren Kontakt zu der betroffenen Person hatten. Diese sind genauso gefährdet wie die infizierte bzw. die unter Verdacht einer Infektion stehende Person.

Es wird genau eruiert wie nahe die Kontakte waren. Hat man den Abstand von zwei Metern gewahrt, so ist die Infektionswahrscheinlichkeit sehr gering, so dass der Betrieb weiter aufrechterhalten werden kann. Und es ist auch möglich, weiter zur Arbeit zu gehen.


Waren es allerdings engere Kontakte, die über eine 15-minütige „face-to-face“-Kommunikation hinaus gingen und unterhalb des 1,50 Meter-Abstandes lagen, dann werden diese Kontaktpersonen als eine sogenannte 'Kategorie 1 Kontaktperson' eingestuft. In diesem Fall greift die Quarantäne-Regelung. Diese Kollegen müssen dann zuhause bleiben.

Ärztliche Einschätzung

Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Kurzamtigkeit - das sind typische Symptome in der Erkältungszeit. Die Angst, sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben, sitzt tief. Sollte man sich direkt testen lassen?

Nein, das macht keinen Sinn, sagt Alexander Birk, vielmehr muss eine ärztliche Einschätzung erfolgen. Auf keinen Fall sollte man einfach eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aufsuchen, sondern zunächst telefonisch Kontakt aufnehmen. Entweder mit dem Hausarzt oder mit einer offiziellen Hotline.

Für Fragen rund um das Thema Corona-Virus hat die saarländische Landesregierung eine Hotline eingerichtet unter 0681-501-4422.

Weitere Informationen

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