Pflicht zu barrierefreien Angeboten

  29.06.2025 | 06:10 Uhr

Die IHK Saarland sieht im Abbau von Barrieren im digitalen Servicebereich auch Chancen für Unternehmen. Damit könne man eine neue Kundengruppe erschließen und die Kaufkraft stärken. Der Abbau von Barrieren im Bereich digitaler und technischer Serviceangebote und Dienstleistungen ist verpflichtend im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geregelt. Es trat am Samstag in Kraft. Damit sollen beispielsweise Webseiten, Kassen oder Geldautomaten leichter zu bedienen sein, etwa für sehbeeinträchtigte Menschen. Kleinstunternehmen sind von dem neuen Gesetz ausgenommen. SAARTEXT vom 29.06.2025

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