Berufung gegen Urteil zur Wahl
Nachdem die Wahl zur Saarbrücker Regionalversammlung vergangenen Monat für ungültig erklärt worden war, will das Landesverwaltungsamt gegen das Urteil jetzt in Berufung gehen. Das Amt erklärte, ein entsprechender Antrag sei beim Verwaltungsgericht gestellt worden. Sollte das Urteil des Gerichts Bestand haben, müsste die Wahl vom vergangenen Juni wiederholt werden. Die AfD hatte erfolgreich geklagt, weil die Partei von der Wahl ausgeschlossen wurde. Sie hatte zwei Listen eingereicht. Laut Urteil hätte aber eine der Listen berücksichtigt werden müssen. SAARTEXT vom 23.06.2025