Bezahlkarte für Geflüchtete
Die Bezahlkarte für Geflüchtete funktioniert ähnlich wie eine EC-Karte. Geflüchtete können in Geschäften damit zahlen und an Automaten bis zu 50 Euro Bargeld pro Person und Monat abheben. Insgesamt werden monatlich 180 Euro für eine alleinstehende Person auf die Karte gebucht. Die Ausgabe von Sachleistungen bleibt davon unberührt und läuft normal weiter. Die Bezahlkarte soll Auslandsüberweisungen sowie Überweisungen an Familienangehörige verhindern. Zu diesem Zweck erstellt das Land einmalig eine Liste mit berechtigten Zahlungsempfängern. SAARTEXT vom 23.06.2025