Angeklagter sagt nicht zur Tat aus
Im Prozess um den Muttermord von Gersheim deutet vieles darauf hin, dass der angeklagte Sohn nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig ist. Er äußerte sich zum Prozessauftakt nicht zur Tat. Bei dem 64-Jährigen war vor mehr als 30 Jahren eine Psychose diagnostiziert worden. Er gab an, einen Teil seiner Medikamente einige Wochen vor der Tat abgesetzt zu haben. Dem Sohn wird vorgeworfen, seine 89 Jahre alte bettlägerige Mutter im Dezember in der gemeinsamen Wohnung mit Hammerschlägen und Messerstichen getötet zu haben. SAARTEXT vom 27.05.2025