Kein Tod durch Fremdverschulden
Der Tod einer Frau beim Hochwassereinsatz in Saarbrücken-Rußhütte ist auf einen tragischen Unfall zurückzuführen. Das ergab der Staatsanwaltschaft zufolge das Todesermittlungsverfahren. Es erbrachte keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden und eine Straftat. Ungeachtet der Frage, ob eine Schwimmweste hätte ausgegeben werden müssen, hätte das die Frau nicht gerettet. Die 67-jährige Frau sei bei dem Einsatz beim Pfingsthochwasser 2024 durch einen starken Sog unter ein Amphibienfahrzeug unter Wasser gezogen worden. Dies wäre auch mit einer Schwimmweste geschehen. SAARTEXT vom 20.05.2025