20 Fälle illegaler Beschäftigung
Bei einer Kontrolle im Kreis St.Wendel hat der Saarbrücker Zoll 20 Fälle von illegaler Beschäftigung auf einer Baustelle entdeckt. Auch Verstöße gegen den Mindestlohn wurden festgestellt. Nach Angaben des Zolls durften sich die Arbeiter nur zu touristischen Zwecken im Land aufhalten. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Auch die Arbeitgeber müssen mit Strafverfahren rechnen. Sie hätten erheblich zu dem illegalen Aufenthalt beigetragen. Zudem drohen ihnen Bußgelder wegen der Unterschreitung des Mindestlohns. SAARTEXT vom 14.05.2025