Keine Änderung des Bestattungsrechts
Im Saarland soll es keine Änderung des Bestattungsrechts geben. Nach Angaben des Gesundheitsministerium ist das saarländische Recht erst im Jahr 2021 modernisiert worden. Derzeit bereitet Rheinland-Pfalz eine Gesetzes-Änderung vor. So sollen FlussBestattungen möglich werden. Außerdem wolle man erlauben, die Asche von Hinterbliebenen zuhause aufzubewahren. Der Vorstoß stieß im Saarland auf Kritik. Die katholische Kirche fürchtet eine Gefahr für die Totenruhe. Der Bestatterverband im Saarland sieht noch offene Fragen in der Umsetzung. SAARTEXT vom 08.05.2025