Teil-Abschluss zu Bühnen-Arbeitszeiten
Die künstlerischen Gewerkschaften und der Deutsche Bühnenverein haben sich auf einen Teil-Abschluss zur Arbeitszeitregelung geeinigt. Er gilt auch am Saarbrücker Staatstheater. Der Teil-Abschluss legt fest, dass Beschäftigte an deutschen Landes-, Stadtund Staatstheatern verbindliche Wochenpläne, festgelegte Ruhezeiten und regelmäßig freie Wochenenden bekommen. Für die Regelung der Arbeitszeit brauche es hingegen noch ein Konzept. Insgesamt sollen ab August bundesweit 20.000 Beschäftigte von dem Teil-Abschluss profitieren. SAARTEXT vom 08.05.2025