Bewährungsstrafe wegen Erpressung
Eine 28 Jahre alte Sexarbeiterin aus Saarlouis ist wegen versuchter Erpressung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Sie hatte Geld von einem Kunden gefordert. Andernfalls wolle sie kompromittierende Fotos von ihm veröffentlichen. Vom Vorwurf des schweren Raubes und der Freiheitsberaubung wurde sie jedoch freigesprochen. Nach Ansicht der Richter konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Angeklagte den Mann mit einem Messer bedroht hatten. Auch konnte keine unberechtigte Zahlung festgestellt werden. SAARTEXT vom 05.05.2025