Grubenwasser-Urteil wird rechtskräftig
Die Stadt Lebach und die Gemeinden Nalbach und Saarwellingen werden nicht weiter juristisch gegen den Anstieg des Grubenwassers vorgehen. Das hat ihr Rechtsanwalt dem SR mitgeteilt. Demnach fiel die Entscheidung nach der Abwägung der Erfolgsaussichten. Ihre Klagen waren vor knapp einem Monat vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen worden. Das Urteil wird nun rechtskräftig. Bis das Grubenwasser in den alten Schächten im Saarland auf -320 Meter steigen kann, muss das Oberbergamt aber noch über Widersprüche gegen den Abschlussbetriebsplan entscheiden. SAARTEXT vom 30.04.2025