Frankreich zu Schmerzensgeld verurteilt

  30.04.2025 | 10:30 Uhr

Der Europäische Gerichtshof hat Frankreich zu 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Dabei ging es um drei Fälle, u.a.um die Vergewaltigung einer 14-Jährigen aus dem Raum Forbach. Das Gericht urteilte, Frankreich komme seiner Verpflichtung nicht nach, sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person unter Strafe zu stellen. Die Opfer seien nicht genügend geschützt. Nach Angaben des Republicain Lorrain waren ein 21-Jähriger und ein 29-Jähriger nach der Tat 2020 in Freyming-Merlebach verurteilt worden. In der Berufung wurden sie aber freigesprochen. SAARTEXT vom 30.04.2025

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