Richterbund verteidigt Schneidewind-Urteil

Der Richterbund hat das Urteil der Vierten Strafkammer des Landgerichts im Fall des Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) verteidigt. Damit reagierte die Organisation auf Kritik zehn stadtbekannter Homburger Bürger, die das Urteil gegen Schneidewind mit 15 Monaten auf Bewährung und 10.000 Euro Geldstrafe als zu hart empfunden haben.

In einer Stellungnahme hatten die Kritiker gar von sachfremden Erwägungen gesprochen, die das Gericht beim Urteil in Schneidewinds Detektivaffäre geleitet haben könnten. Kritik ja – wenn aber, so der Richterbund, dann mit Respekt. Die von der Homburger Initiative angeführten sachfremden Erwägungen weist die Standesorganisation vehement zurück.

Hätten sich die Kollegen von der Vierten Strafkammer nämlich in ihrem Urteil von so etwas leiten lassen, dann wäre das strafbewährte Rechtsbeugung. Im Fall „Schneidewind und die Detektive“ sei es vielmehr um schwere Untreue gegangen. Der OB habe als Amtsträger mehr als 130.000 Euro Steuergeld verschwendet – darauf stünden sechs Monate bis zehn Jahre.

Einschlägige Paragraphen zitiert

Auch den Vorwurf, dass die Kammer Schneidewind in einer Art Abrechnung die persönliche Eignung fürs OB-Amt abgesprochen habe, weist der Richterbund zurück. Das Gericht habe lediglich den einschlägigen beamtenrechtlichen Paragraphen zitiert, und demnach sei jemand, der zu mehr als einem Jahr verurteilt wurde, als Beamter eben nicht geeignet. Da handele es sich wohl um ein Missverständnis.

Allerdings in seiner Urteilsbegründung hatte das Gericht gleich zu Beginn von erschreckenden Zuständen an der Homburger Verwaltungsspitze gesprochen und sowohl Schneidewind als auch seinen Amtsleitern mangelnde Sachkenntnis und Dilettantismus bescheinigt.

Über dieses Thema hat auch die SR 3 Rundschau vom 25.02.2019 berichtet.

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