RAG: Widerspruch gegen Flutungen unbegründet

Die Pumpen in der Ensdorfer Schachtanlage laufen nach einem Widerspruch der Gemeinde Nalbach wieder - die RAG ist aber zuversichtlich, sie bald wieder abstellen zu können. Das Unternehmen hat beim Bergamt in Saarbrücken beantragt, den Widerspruch abzusagen, weil er unbegründet sei.

Am Dienstag musste die RAG wieder damit beginnen, Wasser aus der Schachtanlage Duhamel abzupumpen. Die Gemeinde Nalbach hatte Widerspruch dagegen eingelegt, dass seit mehr als zwei Jahren der Grubenwasserspiegel kontrolliert ansteigt. Der Konzern zeigt sich aber zuversichtlich, dass eben dieser Anstieg bald weitergehen kann. Den Widerspruch aus Nalbach hält die RAG für unbegründet.

Langfristig soll das Niveau auf etwa 700 Meter unter dem Meeresspiegel angehoben werden, also rund 900 Meter unter dem Erdboden. "Dass dabei gar nichts passiert, glaube ich nicht", sagte der parteilose Nalbacher Bürgermeister Peter Lehnert.

Die Gemeinde habe erst im vergangenen Sommer von der Flutung erfahren und einen externen Gutachter mit der Bewertung weiterer Risiken beauftragt. Am 28. April will die RAG dem Land sowie den Kommunen ein grundlegendes Konzept zu einer weiteren Anhebung des Grubenwasserspiegels in den stillgelegten Saar-Bergwerken vorlegen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.