Welker an möglicher Korruption im Stadtrat beteiligt?

Der vom Dienst freigestellte GIU-Geschäftsführer Martin Welker soll in den mutmaßlichen Korruptionsskandal im Saarbrücker Stadtrat verwickelt sein. Nach SR-Informationen wirft die Generalstaatsanwaltschaft Welker Bestechung vor.

Wurden bei der Abstimmung für die Ausweitung der Fußgängerzone in Saarbrücken im Stadtrat Stimmen der Stadtratsfraktion der Sartirepartei "Die Partei" gekauft? Der Vorwurf steht im Raum.

Bei der Abstimmung zur Erweiterung der Fußgängerzone am St. Johannermarkt, für die es im Sommer überraschend eine Mehrheit gab, sollen sie mit 800 Euro geschmiert worden sein. Deshalb gab es am Dienstag in den Fraktionsräumen und bei den beiden mutmaßlich Bestochenen Hausdurchsuchungen. Unklar war zunächst, wer die beiden Fraktionsmitglieder bestochen haben soll.

Welker unter Bestechungsverdacht

Nun steht der einstige Vertraute von Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU), der umstrittene Stadionmacher Martin Welker unter Verdacht. Er soll die beiden Ratsmitglieder bestochen oder dies zumindest versucht haben. Das ganze getarnt über eine leere Werbeseite im Satiremagazin der Fraktion - dem "UWE", in dem der Oberbürgermeister, aber auch Welker, immer wieder durch den Kakao gezogen werden.

Wie die Spezialermittler auf die Spur dieser mutmaßlichen Abgeordnetenbestechung gekommen sind, wollen sie nicht verraten. Die Rede ist von einem durch "bestimmte Tatsachen konkretisierten Verdacht" - das klingt nach verdeckten Maßnahmen, vermutlich im Rahmen anderer Ermittlungen gegen Welker, auf dessen Dachboden 400.000 Euro Bargeld gefunden worden waren.

Beschuldigte weisen Vorwürfe zurück

Die drei Beschuldigten bestreiten die Bestechung rund um des Oberbürgermeisters Herzensprojekt Fußgängerzone. Welker nennt den Verdacht an den Haaren herbeigezogen, nicht einmal eines Dementis würdig. "Die Partei" vermutet gewohnt satirisch eine Verwechslung mit der FDP.

Auch wenn er Züge von Realsatire hat, die Ermittler nehmen den Fall ernst. Abgeordnetenbestechung zerstöre das Vertrauen in die Demokratie. Juristisch ist das Ganze denn auch ganz oben angesiedelt: Die Ermittlungen führt der Generalstaatsanwalt. Und auch der Durchsuchungsbeschluss kommt nicht vom Amtsgericht sondern vom Oberlandesgericht.

Die Hintergründe:

Spezialermittler der Polizei hatten am Dienstag die Fraktionsräume von "Die Partei" im Rathaus und auch die Wohnungen der beiden Fraktionsmitglieder auf Beschluss des Oberlandesgerichts durchsucht. Das Gericht sah die Verhältnismäßigkeit dieser Aktion als gegeben. Die Unabhängigkeit von Mandatsträgern sei von hohem öffentlichen Interesse.

Gekaufte Stimmen könnten das Vertrauen der Bürger in den Staat zerstören. Dabei sei es strafrechtlich unerheblich, ob die beiden tatsächlich in geheimer Abstimmung im Sommer vergangenen Jahres für die Erweiterung der Fußgängerzone gestimmt haben. Der Tatbestand der Abgeordneten-Bestechung sei bereits mit der so genannten "Unrechtsvereinbarung" vollendet.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 18.04.2023 berichtet

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