"Luxleaks"-Prozess geht in die zweite Runde
Das "Luxleaks"-Berufungsverfahren um die Enthüllungen fragwürdiger Steuerdeals hat am Montagnachmittag in Luxemburg begonnen. Zwei von drei Angeklagten und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil von Ende Juni Berufung eingelegt. Vor dem Gerichtsgebäude hatten bis sich zu 300 Unterstützer für den Angeklagten und die Rechte von Whistleblowern eingesetzt.
Bei den "Luxleaks"-Enthüllungen ging es um Steuerabsprachen zwischen großen Unternehmen und den Luxemburger Finanzbehörden. Das Großherzogtum soll internationalen Großkonzernen wie Amazon und Disney unfaire Vorteile eingeräumt haben. Die Gerichtsprozesse richten sich gegen diejenigen, die Unterlagen öffentlich gemacht hatten, welche das Vorgehen im Großherzogtum nachzeichneten. Weitere Verhandlungstermine sind am 19. und 21. Dezember.
Whistleblower kopiert 45.000 Dokumente
Der Hauptangeklagte war im ersten Prozess wegen Diebstahls und Verrats von Geschäftsgeheimnissen zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße verurteilt worden. Er hatte vor seinem Ausscheiden bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers rund 45.000 Seiten Dokumente über Steuervorbescheide ("Tax Rulings") großer Konzerne kopiert.
Gegen seinen Buchhalter-Kollegen verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und eine Geldbuße von 1000 Euro. Ein Journalist wurde vom Vorwurf der Anstiftung zum Diebstahl freigesprochen.
Juncker in Erklärungsnot
Im Zusammenhang mit den Luxleaks-Enthüllungen war auch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Erklärungsnot geraten. Er sagte vor einem eigens geschaffenen "Luxleaks"-Sonderausschuss des Europaparlaments aus. Dort wies Juncker Vorwürfe zurück, als Premier- und Finanzminister in Luxemburg ein Steuerparadies geschaffen zu haben.
Über dieses Thema wurde auch in der Sendung Guten Morgen auf SR3 Saarlandwelle vom 12.12.2016 berichtet.