Landtag treibt SR-Gesetz voran – Rundfunkrat soll kleiner werden

Kleinerer Rundfunkrat, neue Entscheidungsstruktur: Der saarländische Landtag hat das viel diskutierte SR-Gesetz auf den Weg gebracht. Ein dreiköpfiges Direktorium soll künftig über wichtige Beschlüsse entscheiden.

Man sichere mit dem Gesetz die Zukunftsfähigkeit des SR und rüste ihn damit für die Herausforderungen der neuen Publikumsgewohnheiten, aber auch für Kritik an den Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte SPD-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger am Mittwoch im Landtag.

Man habe nach dem ersten Diskussionsentwurf auf die vorgebrachte Kritik reagiert und nachgebessert, sagte SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon. So soll der Rundfunkrat künftig 26 stimmberechtigte Mitglieder haben, die Fraktionen sind zwar weiterhin vertreten, haben aber kein Stimmrecht.

CDU sieht Schwächung des Intendanten

Die Opposition kritisierte allerdings erneut die Zusammensetzung. Zudem warf CDU-Fraktionschef Stephan Toscani der Landesregierung vor, mit dem Entwurf den Intendanten zu schwächen. Dass er sich künftig mit einem dreiköpfigen Direktorium, in dem neben ihm auch Programm- und Verwaltungsdirektor sitzen, abstimmen müsse, schwäche den SR-Intendanten in der ARD.

SR-Intendant Martin Grasmück begrüßte zwar, dass es ein eigenes SR-Gesetz gebe. Allerdings sehe auch er in der Einführung des Direktoriums keine Stärkung seiner Rolle.

Die AfD kritisierte zudem die Absenkung des Intendantengehalts von derzeit 245.000 Euro auf 180.000 Euro. Der SR stehe im Wettbewerb um Spitzenpersonal, so Fraktionschef Dörr. Da sei ein Deckel nicht hilfreich.

Landtag treibt SR-Gesetz voran

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 12.07.2023 berichtet.

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