Abgesetzter AfD-Kreisvorstand wieder im Amt

Im Streit um den abgesetzten AfD-Kreisvorstand Saarbrücken Stadt hat das Landesschiedsgericht nun entschieden. Per einstweilliger Anordnung wurde die Absetzung kassiert. Auch der für Sonntag angesetzte Parteitag darf nicht stattfinden.

Bei der AfD im Saarland gibt es wieder parteiinternen Streit. Anfang Januar hatte der Landesvorstand der AfD den Kreisvorstand mit seinem Vorsitzenden, dem Ex-Landtagsabgeordneten Rudolf Müller, abgesetzt.

Begründet wurde das damit, dass der Kreisvorstand laut Landesvorsitzendem Carsten Becker unter anderem die Mitgliederaufnahme behindert und damit der innerparteilichen Demokratie geschadet habe.

Parteitag darf nicht stattfinden

Gegen die Absetzung hatte sich der Kreisvorstand zur Wehr gesetzt – offenbar mit Erfolg. Denn das Landesschiedsgericht hat die Entscheidung mit einer einstweiligen Anordnung kassiert.

Auch der vom Landesvorstand eigentlich für diesen Sonntag angesetzte Parteitag, auf dem ein neuer Vorstand gewählt werden sollte, wurde untersagt.

Mitgliederrechte nicht berücksichtigt

In der Begründung dieser vorläufigen Entscheidung folgt das Landesschiedsgericht in weiten Teilen der Argumentation des nun wieder eingesetzten Kreisvorstandes. Es gehe darum, dass ansonsten ureigene Mitgliederrechte durch die Absetzung nicht berücksichtigt würden.

Mit dem geplanten Parteitag und Neuwahlen hätten außerdem Tatsachen geschaffen werden können, die der endgültigen Entscheidung des Landesschiedsgerichts vorgreifen würden. Gerade mit Blick auf die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen könnte das zu schwerem Schaden führen, so das Schiedsgericht.

Müller zufrieden mit Entscheidung

Der nun wieder eingesetzte Kreisvorsitzende Müller begrüßte die Entscheidung. Man habe von Anfang an gewusst, dass man juristisch in dieser Angelegenheit auf der sicheren Seite sei. Das habe das Landesschiedsgericht nun bestätigt.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 16.01.2024 berichtet.

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