Ermittlungsrichterin in Yeboah-Prozess zu Ex-Chef der Saarlouiser Neonazis gehört

Der Ex-Chef der Saarlouiser Neonazis Peter St. sitzt wegen Beihilfe zum Mord seit Juni in U-Haft. Im Yeboah-Prozess gegen seinen langjährigen Freund Peter S. hatte der 54-Jährige von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Um seine Version der Geschehnisse rund um den tödlichen Brandanschlag einzuführen, wurde am Montag eine Ermittlungsrichterin des BGH gehört.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat am Montag den Prozess um den Tod des Asylbewerbers Samuel Yeboah fortgesetzt. Das Gericht wollte die Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof hören, die den Haftprüfungsantrag des ehemaligen Chefs der Saarlouiser Neonazis, Peter St., vor zwei Wochen abgelehnt hatte.

Anschläge, so die Ermittlungsrichterin, habe St. dabei – anders als Schlägereien – als ihm "wesensfremd" bezeichnet. Seine Rolle in der Neonaziszene spielte er zudem herunter. Zum Zeitpunkt der Tat sei er gerade aus der Haft entlassen worden. Damals habe er noch keine führende Rolle und damit auch nicht das Sagen gehabt.

Peter St. beschuldigt Heiko S.

Die Aussage am Vorabend der Tat, dass so etwas wie im Osten auch mal in Saarlouis passieren müsse, will er demnach nicht gemacht haben. Er sei nach dem Kneipenabend vielmehr gemeinsam mit dem dritten Neonazi im Bunde, Heiko S., nach Hause gegangen. Dessen Rolle werde in den Ermittlungsakten falsch dargestellt.

Heiko S., der Mitte der Neunziger aus der Szene ausgestiegen war, sei damals ein vernetzter Nazi mit Hakenkreuz-Tattoo auf der Stirn gewesen. Zwar hat St. Heiko S. nicht direkt belastet, aber indirekt bestätigte er die Version seines Freundes Peter S., der in seinem Geständnis ja seinen Freund Peter St. in Schutz genommen und Heiko S. als treibende Kraft für den Anschlag bezeichnet hatte.

Die Ermittlungsrichterin hatte all dem keinen Glauben geschenkt. Der 54-jährige St. sitzt weiter in Untersuchungshaft.

Frage der Schuldfähigkeit

Als nächstes sollen die psychiatrische Sachverständige und die Vertreterin des Kreisjugendamtes gehört werden. Dabei soll es dann um die Frage der Schuldfähigkeit gehen, beziehungsweise um die Frage, ob für den in Koblenz wegen Mordes angeklagten Peter S. Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.

Der Verteidiger von Peter S. hat zudem eine Einlassung seines Mandanten angekündigt. Ob der dann auch Fragen beantwortet, ließ der Verteidiger zunächst offen.

Plädoyers in der kommenden Woche

In der kommenden Woche sind dann die Plädoyers geplant. Das Urteil soll am 9. Oktober verkündet werden.

Samuel Yeboah aus Ghana war bei einem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Saarlouis 1991 ums Leben gekommen. Angeklagt ist der frühere Neonazi Peter S.. Er soll das Feuer gelegt haben.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 18.09.2023 berichtet.

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