Fall Dillinger: Disziplinarverfahren gegen Staatsanwalt wieder aufgenommen

Das Justizministerium prüft im Missbrauchsfall Dillinger mögliche disziplinarrechtliche Verstöße des zuständigen Staatsanwalts. Dabei soll untersucht werden, ob er gegen Dienstpflichten verstoßen hat. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft entschieden, keine Ermittlungen wegen Asservatenvernichtung einzuleiten.

Für die Zeit der strafrechtlichen Ermittlungen hatte das Disziplinarverfahren, wie in solchen Fällen üblich, geruht. Nachdem der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag zu dem Ergebnis gekommen sei, dass kein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht, werde das Disziplinarverfahren nun aber wieder aufgenommen.

Dabei werde untersucht, so das Justizministerium, ob der zuständige Staatsanwalt gegen Dienstpflichten verstoßen hat. Ob die Akten etwa übereilt vernichtet wurden. Gegen den Kripobeamten, der die Vernichtung der Unterlagen auf Anordnung vollzogen hatte, wird unterdessen weiterhin strafrechtlich ermittelt.

Aktenvernichtung nicht ausreichend dokumentiert

Er hatte die Vernichtung der Beweismittel offenbar nicht ausreichend dokumentiert und unter anderem keine Unterschrift bei dem Neffen Dillingers eingeholt.

Das Innenministerium hatte dies gegenüber dem SR als Fehler bezeichnet. Darüberhinaus wurden durch den Kripobeamten keine schriftlichen Gesprächsnotizen über Telefonate angefertigt, in denen der Neffe der Vernichtung angeblich zugestimmt hatte. Der Neffe hatte bestritten, eine solche Zustimmung erteilt zu haben.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 02.02.2024 berichtet.

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