Saar-Polizeigewerkschaft fordert Gedenkstätte für im Dienst getötete Polizisten

Vor genau zwei Jahren sind eine Polizeianwärterin und ein Polizeikommissar aus dem Saarland bei einer Verkehrskontrolle in Kusel erschossen worden. Für sie und alle anderen im Dienst getöteten Polizisten fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft Saar eine Gedenkstätte. Zugleich kritisiert sie, für den Schutz von Polizisten habe sich seither zu wenig getan.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Saarland (DPolG) hat eine Gedenkstätte für im Dienst verstorbene Polizisten gefordert. Anlass ist der zweite Jahrestag des Polizistenmordes von Kusel. Für die Verstorbenen soll demnach ein dauerhaftes Zeichen der Erinnerung geschaffen werden.

Zugleich kritisiert die Gewerkschaft, dass Defizite bei der Saar-Polizei seither nicht behoben wurden. Zwar sei die landesweite Ausstattung mit Dashcams in Funkstreifenwagen der richtige Schritt gewesen, sagt der DPolG-Vorsitzende im Saarland, Markus Sehn. Doch fehle „es bis heute an einer umfassenden Rechtsgrundlage, wie sie in Rheinland-Pfalz existiert“. Hier sei der Landtag am Zug.

Forderungen für mehr Sicherheit "bis heute nicht umgesetzt"

Darüber hinaus seien die Forderungen nach mehr Aus- und Fortbildung, insbesondere beim Schießen, noch immer nicht umgesetzt worden, kritisiert Sehn. „Es fehlt an Personal bei den Einsatztrainerinnen und -trainern, es fehlen moderne Schießanlagen und es fehlen entsprechende Zeiträume im Dienstalltag der Polizistinnen und Polizisten, um diese Fortbildungen besuchen zu können.“

Gleichzeitig stiegen die Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten sowie der Einsatzkräfte aus anderen Bereichen wie dem Rettungsdienst und der Feuerwehr an.

Rückblick: Polizistenmord in Kusel

Vor genau zwei Jahren waren eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein 29-jähriger Polizeikommissar aus dem Saarland bei einem Einsatz nahe Kusel in den frühen Morgenstunden kaltblütig ermordet worden.

Der Täter Andreas S. war daraufhin wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass S. die beiden Polizisten mit Kopfschüssen getötet hat. Mit den Morden habe er gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, hieß es in der Begründung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 30.01.2024 berichtet.

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