Wie die Stimmabgabe bei der Landtagswahl funktioniert

Am 27. März wird im Saarland ein neuer Landtag gewählt. Wer dort einzieht, das entscheiden die Wähler mit ihrem Kreuz auf dem Wahlzettel. Wir erklären, wie das genau funktioniert.

Bei der Landtagswahl hat jeder Wahlberechtigte genau eine Stimme. Damit wählt man die Kreiswahlvorschläge einer Partei oder Wählergruppe und zugleich deren Landeswahlvorschläge, sofern es welche gibt. Ein Taktieren mit Erst- und Zweitstimme wie bei der Bundestagswahl ist also nicht möglich. Das heißt, es handelt sich um eine reine Verhältniswahl anstelle einer personalisierten Verhältniswahl. Deswegen gibt es auch keine Überhangmandate.

Die Stimmabgabe ist per Briefwahl oder am 27. März im Wahllokal möglich. Die Wahllokale sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Das nächste zum Wohnort gelegene Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. In den Wahllokalen gilt wegen der Corona-Pandemie eine generelle Maskenpflicht.

#einfachwissen – Wie läuft die Wahl ab?

Unterschiedliche Stimmzettel in den Wahlkreisen

Das Saarland ist bei der Landtagswahl in drei Wahlkreise unterteilt: Neunkirchen (St. Wendel, Neunkirchen, Saarpfalz-Kreis), Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken) und Saarlouis (Merzig-Wadern, Saarlouis).

Pro Wahlkreis haben die Parteien Kreiswahlvorschläge aufgestellt. Auf dem Stimzettel sind für jede Partei die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der Kreiswahlvorschläge sowie, falls vorhanden, der Landeswahlvorschläge aufgelistet. Die Stimmzettel in den jeweiligen Wahlkreisen unterscheiden sich also im Bezug auf die Kreisvorschläge, die Landeslisten sind hingegen überall gleich.

Die Reihenfolge, in der die Parteien auf den Stimmzetteln erscheinen, richtet sich bei den Parteien, die bereits an der vorangegangenen Landtagswahl teilgenommen haben, nach der Stimmenanzahl, die sie im Wahlgebiet erreicht haben. Die Partei mit den meisten Stimmen steht also an erster Stelle, die mit den zweitmeisten an zweiter Stelle und so weiter. Die neuhinzugekommenen Parteien schließen sich danach in alphabetischer Reihenfolge an.

#einfachwissen – Was macht der saarländische Landtag?

Auszählung und Verteilung

Nachdem alle Stimmen ausgezählt wurden, geht es an die Verteilung der Sitze. Der saarländische Landtag hat insgesamt 51 Sitze. Sie werden aufgeteilt auf die Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde geschafft haben. 41 Personen ziehen über die Wahlkreislisten in den Landtag ein, zehn über die Landesliste.

Wie viele Sitze ein Partei erhält, wird über das sogenannte Höchstzahlverfahren nach d’Hondt entschieden. Dabei werden die für die einzelnen Wahlvorschläge ermittelten Gesamtstimmenzahlen so lange nacheinander durch eins, zwei, drei usw. geteilt, bis soviel Höchstzahlen ermittelt sind, wie Sitze zu verteilen sind. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das von der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter zu ziehende Los.

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