Ein Nasenabstrich für einen Corona-Schnelltest wird gemacht. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Kira Hofmann)

Apotheken im Saarland klagen über Chaos wegen neuer Testverordnung

  30.06.2022 | 21:59 Uhr

Seit Donnerstag müssen sich Bürgerinnen und Bürger mit drei Euro an den Corona-Schnelltests in den Testzentren beteiligen. Ausnahmen gelten nur für besondere Gruppen. Die Apotheken im Saarland stellt das vor Herausforderungen.

Der saarländische Apothekerverein und die Apothekerkammer des Saarlandes haben die neue Coronatest-Verordnung scharf kritisiert. Bereits wenige Stunden nach Inkrafttreten hätten sich "die schlimmsten Befürchtungen bewahrheit"; bei den Teststellen der Apotheken sei es zu einem "Chaos" gekommen.

Es sei demnach inakzeptabel, es den Apotheken zu überlassen, den Patientinnen und Patienten eine Eigenbeteiligung von drei Euro zu erklären. Die neuen Regelungen mit verschärften Kontroll- und Nachweispflichten seien ein "wahres Bürokratiemonster" und belasteten das Personal zusätzlich, wie es weiter heißt.

So seien die Apotheken gehalten, einzelfallbezogen eine schriftliche Selbstauskunft der zu testenden Person einzufordern, aus der hervorgeht, warum sich eine Person testen lassen wolle. Dabei handele es sich um einen "nicht hinnehmbaren Eingriff in die Privatsphäre", kritisierten der Apothekerverein und die Apothekerkammer.

Ausnahmen für einige Gruppen

Seit Donnerstag müssen Saarländerinnen und Saarländer drei Euro pro Schnelltest in den Testzentren zahlen. Für einige Gruppen gelten Ausnahmen, darunter fallen etwa Kinder unter fünf Jahren oder Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch wer engen Kontakt zu einer infizierten Person im selben Haushalt hatte, kann sich kostenlos testen lassen.

Mit drei Euro an den Kosten beteiligen müssen sich dagegen Personen,

  • die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden,
  • die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden, 
  • die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten.

Wer seinen Anspruch auf einen kostenlosen Test geltend machen will, muss ein ärztliches Attest, eine Bescheinigung oder glaubwürdige Belege, wie etwa einen Nachweis über das Testergebnis der engen Kontaktperson, vorlegen.

Keinen Anspruch auf anlasslose Tests

Der Apothekerverein und die Apothekerkammer kritisierten zudem, dass der neuen Coronatest-Verordnung zufolge generell kein Anspruch mehr auf anlasslose Tests bestehe.

So heißt es vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums, dass Bürgerinnen und Bürger, die keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder Drei-Euro-Schnelltest haben, diesen vollständig selbst bezahlen müssen – sofern das Testzentrum das überhaupt anbietet.

„Die Reisezeit steht bevor, die Inzidenzen explodieren. In dieser Phase ist es unverantwortlich, Bürgertests nur noch einer eingeschränkten Gruppe der Bevölkerung zukommen zu lassen“, erklärten Manfred Saar und Susanne Koch, Präsident der Apothekerkammer und Vorsitzende des Apothekervereins Saar.

"Existenzbedrohende Situation"

Auch die Saarländische Armutskonferenz äußerte Bedenken zur neuen Coronatest-Verordnung. Angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten können die drei Euro Eigenanteil für die Selbstests für viele Menschen eine "existenzbedrohende Situation" bedeuten.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 30.06.2022 berichtet.

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